zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Nächtlicher Überfall auf einen Kameruner

Gutachter soll Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen

Gutachter soll Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen Von Gabriele Hohenstein Den 13. September 2002 wird Robert E. (45) aus Kamerun wohl nicht so schnell vergessen. Nach dem Besuch einer Bekannten am Schlaatz wollte der Schwarzafrikaner laut eigener Aussage den Bus zurück ins Asylbewerberheim nehmen. Als er gegen 22.30 Uhr allein an der Haltestelle Falkenhorst saß, seien plötzlich vier junge Männer aufgetaucht. Zwei von ihnen hätten sich vor ihn gestellt und erst in normalem Ton, danach barsch nach Zigaretten und Dollars gefragt. Als der Farbige erklärte, Nichtraucher zu sein, habe ihn einer der Männer durchsuchen wollen, ihn anschließend mehrfach gegen den Oberkörper geschlagen. Robert E. habe sein Heil in der Flucht gesucht, sei allerdings von dem anderen Mann, der mit einem Gummiknüppel bewaffnet gewesen sei, verfolgt und verprügelt worden. Irgendwann sei es ihm gelungen, den Angreifer abzuschütteln und sich zu verstecken. Als der Kameruner später bei der Polizei Anzeige erstattete, habe er seine Peiniger zweifelsfrei wiedererkannt. Einer von ihnen soll Stefan S. (19) gewesen sein. Der geistig Behinderte bestritt bei der gestrigen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, dem Asylbewerber Gewalt angetan zu haben. Es sei sein Kumpel Roy L. gewesen, der ihn aufgefordert habe, ihm den Schlagstock aus seinem Rucksack zu reichen. Da habe Roy den Farbigen bereits geschubst, so der Gärtner-Lehrling. Was weiter geschah, will er nicht gesehen haben. „Sie sind dem Geschädigten doch aber hinterhergerannt. Warum?“, fragt der Staatsanwalt. Stefan S. zuckt mit den Schultern. „Keine Ahnung. Ick habe nischt gegen Ausländer.“ Schuld sei wohl der Alkohol gewesen. Trotz seines Handicaps sei Stefan durchaus in der Lage, Recht von Unrecht zu unterscheiden, betont die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Allerdings sei sein emotionales Empfinden stark eingeschränkt, regle ein Betreuer seine finanziellen Belange sowie Behördenangelegenheiten. Der Verteidiger erzählt, sein Mandant fühlte sich eigentlich nur mit seinem Mischlingshund richtig wohl. Nach längerer Beratung beschließt das Schöffengericht, die Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Übrigens endete auch die Verhandlung gegen den vermeintlichen Mittäter Roy L. (23) am 7. Mai dieses Jahres nicht mit einem Urteil. Da die Juristen der Ansicht waren, die Tat könne als versuchter schwerer Raub (Mindeststrafe fünf Jahre) gewertet werden, die Strafgewalt des Amtsgerichts jedoch beim Ausspruch einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren endet, wurde die Sache ans Landgericht verwiesen.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false