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Die Zukunft der Kleingartenanlage an der Katharinenholzstraße ist ungewiss.

© Andreas Klaer

Nach Räumungsklagen des Besitzers: Potsdamer Kleingärten werden zu leichter kündbaren Erholungsgärten

Die Kleingartenanlage am Katharinenholz ist künftig rechtlich schlechter gestellt, auch die Pacht kostet mehr - nördlich will die Sprotte-Stiftung Wohnungen bauen.

Ungewisse Zukunft für die Kleingartensparte „An der Katharinenholzstraße“ in Bornstedt: Der Bauausschuss hat am Dienstag einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zugestimmt, laut der die 64 Parzellen auf der rund zwei Hektar großen Anlage künftig zu sogenannten Erholungsgärten umgewandelt werden sollen. Diese sind rechtlich viel leichter kündbar als Kleingartenanlagen, die seit 2021 dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen.

Die Vorstandsvorsitzende der Sparte, Petra Reich, erklärte im Ausschuss, wie es zu der Situation gekommen war: Anfang 2021 ging die Anlage in den Besitz der Northis Immobilien GmbH aus Hamburg über. Daraufhin wurde offenbar, dass die Kleingärtner:innen aufgrund ungültiger Vereinbarungen des Verbands der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) keine Pachtverträge besaßen.

Die Stadt wollte daraufhin einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufstellen, um die Kleingärten zu erhalten. Northis hatte aber unterdessen eine Klage auf Herausgabe der Flurstücke gewonnen und drohte mehrfach mit Räumung. Das Unternehmen wollte die Gärten nur unter der Bedingung erhalten, dass sie zu Erholungsgärten umgewandelt würden. „Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu entschieden, der Umwandlung zuzustimmen“, sagte Reich. Auch die Stadtverwaltung hatte ihr diesen Schritt empfohlen: Bis der neue B-Plan fertig gewesen wäre, hätte es schon zur Räumung kommen können.

Weniger Kündigungssicherheit, mehr Pacht

Für Erholungsgärten gelten nicht dieselben Vorgaben wie für Kleingärten, wie etwa das Anpflanzen von Obst und Gemüse. Dafür kostet die Pacht nun mehr: Zuvor waren es nur wenige Cent pro Quadratmeter, jetzt sind es mehr als zwei Euro. Northis hat den Pächter:innen zwar einen Kündigungsschutz bis Ende 2028 zugesichert, doch was danach passiert, ist völlig unklar. „Wir hoffen, dass bis dahin ein neuer B-Plan steht“, sagte Reich.

Wie die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete, handelt die Stadt mit der Umwandlung der Gärten entgegen ihren früheren Plänen: „Andere Nutzungsmöglichkeiten, zum Beispiel Verpachtung als Erholungsgärten oder anderweitige Bebauung bestehen nicht“, hieß es 2021 in einer Aussage der Verwaltung zum Areal. Die Stadtverordneten hatten auch eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen, damit Northis die Sparte nicht räumen kann. Diese soll laut Vorlage der Stadt nun wieder aufgehoben werden. Eine kontroverse Diskussion zur Umwandlung der Gärten fand im Bauausschuss nicht statt.

Sprotte-Stiftung plant auf dem Grundstück gegenüber bis zu 100 Wohnungen

Schon 2020 war es am Angergrund zu einem ähnlichen Fall gekommen: Das Grundstück der damaligen Kleingartensparte „Süd-West“ war an die Getec Immobilien aus Magdeburg verkauft worden, daraufhin hatten sich die Pächter:innen bereit erklärt, ihre Parzellen in Erholungsgärten umzuwandeln (PNN berichteten). Dies wurde so in den neuen B-Plan übernommen.

Der Bauausschuss stimmte am Dienstag einem weiteren Punkt der Vorlage zu: „Es ist zu prüfen, ob eine Einbindung der Flächen nördlich der Katharinenholzstraße – mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum und einer kulturellen Einrichtung – städtebaulich sinnvoll ist.“ Die Sprotte-Stiftung will auf dem Gelände, das direkt gegenüber der Kleingartenanlage liegt, fünf bis sieben Gebäudekomplexe mit bis zu 100 Wohneinheiten und einem Museum für das Werk des in Potsdam geborenen Malers Siegward Sprotte errichten.

Noch gibt es jedoch Klärungsbedarf, unter anderem über den Umfang der Fläche und den Umgang mit der sieben Parzellen umfassenden Kleingartenanlage „Schlehenhecke“, die sich potenziell im Baubereich des Projektes befindet. Der Gestaltungsrat hatte zudem Kritik an der Baumasse geübt und der Stiftung empfohlen, die Wohneinheiten zu reduzieren. „Bei der Intensität der Bebauung gibt es noch große Fragezeichen“, sagte Saskia Hüneke (Grüne) im Bauausschuss. Auf Antrag von Ralf Jäkel (Linkspartei) wurde der Vorlage der Punkt hinzugefügt, dass auch geprüft werden solle, ob auf dem fraglichen Gelände statt Wohnbebauung Kleingärten entstehen könnten. Bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung im November soll darüber abgestimmt werden.

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