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Minijobber, wie Zeitungszusteller, können nun 50 Euro mehr verdienen.

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Sport: Mehr Geld für Minijobber

Seit Jahresbeginn können geringfügig Beschäftigte bis zu 450 Euro verdienen

Die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte ist seit dem 1. Januar 2013 auf 450 Euro gestiegen. Das bedeutet, dass Minijobber seitdem mehr verdienen dürfen. Statt bislang 400 Euro können geringfügig Beschäftigte dann 450 Euro bekommen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu müssen. Die abgabenfreie Verdienstgrenze für derzeit rund 7,3 Millionen Minijobber war seit 2003 nie angehoben worden. Die Erhöhung wurde mit einem dringend notwendigen Inflationsausgleich begründet.

Die Wermutstropfen dabei: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihren „alten“ Minijobbern 50 Euro mehr zu zahlen. Und: Wer im kommenden Jahr 50 Euro mehr verdienen kann, muss zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent selbst 4,6 Prozentpunkte hinzuzahlen. Wer das nicht will, muss dies beim Arbeitgeber schriftlich mit einer Verzichtserklärung anmelden (Opt-Out-Verfahren).

Bislang verhielt es sich so: Geringfügig Beschäftigte mussten keinerlei eigenen Rentenbeiträge zahlen. Es sei denn, sie stockten den Rentenbeitrag freiwillig auf, um damit die volle Absicherung in der Rentenversicherung zu bekommen. Ihr Vorteil dabei: Wer aufstockte, sammelte nicht nur Beitragszeiten für die Altersrente. Er hatte auch Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Übergangsgeldzahlung bei medizinischen Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen zum Beispiel nach einem Unfall. Der Aufstockungsbetrag lag bei 400 Euro Verdienst im gewerblichen Bereich bei 19,60 Euro.

Wer seit Jahresbeginn jetzt 450 Euro verdient und dazu Aufstocken will, muss dann bis zu 22 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Der Arbeitsgeber führt pauschal 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern ab. Eine neue Verdienstgrenze gibt es auch für die gering besteuerte Midijobs – deren Verdienst von bisherr 400,01 bis 800 Euro ging. Hier wird die Verdienstschwelle auf 850 Euro angehoben.

Minijobber sollten ihren Arbeitgeber hinweisen, dass dieser bei einem 450- Euro-Arbeitsvertrag künftig Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 Prozent des gezahlten Lohns an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen muss. Darin enthalten sind 15 Prozent für Renten- und 13 Prozent für Krankenversicherung sowie zwei Prozent Pauschalsteuern, wenn die nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. PNN

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