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Aus dem GERICHTSSAAL: Kontrolleurin mit Adleraugen

Anklage: Bundeswehrausweis in Betrugsabsicht genutzt / 8000 Euro Strafe

Aus dem GERICHTSSAALAnklage: Bundeswehrausweis in Betrugsabsicht genutzt / 8000 Euro Strafe Weil Daniel M.*(24) auf die Schlampigkeit der Kontrolleurin vertraute, stand er jetzt vor Gericht. Der Dachdecker fand nach eigenen Angaben am 2. Dezember vorigen Jahres auf dem Bahnhofsvorplatz einen Bundeswehrberechtigungsausweis, der den Eigentümer in den Genuss unentgeltlicher Fahrten zwischen Heimat- und Dienstort versetzt. Daniel wusste aus Erfahrung: Ein solcher Ausweis wird normalerweise bei Kontrollen nur flüchtig in Augenschein genommen. Er witterte die Chance, unverhofft günstig zu seiner Verlobten nach Hannover zu reisen. Zwar war auf dem Dokument Regensburg als Heimatort des schusseligen Soldaten angegeben, doch der Finder vertraute auf sein Glück. Er hatte allerdings Pech und stieß auf eine Bahnbedienstete, die es mit ihren Pflichten äußerst ernst nahm. „Ich hätte nie geglaubt, dass daraus so eine große Sache werden würde“, nuschelte Daniel M. zerknirscht. „Ihr Geständnis ehrt Sie. Allerdings möchte ich noch ein paar Einzelheiten wissen“, schaltete sich die Amtsrichterin ein. Der wegen Unterschlagung und versuchten Betruges Angeklagte grinste verlegen. „Es war ein ganzer Briefumschlag, der da auf dem Boden lag“, berichtete er. Neugierig geworden, habe er ihn aufgehoben, geöffnet und hineingeschaut. Neben besagtem Ausweis hätten sich darin diverse Schriftstücke, darunter auch der Lebenslauf des rechtmäßigen Besitzers, befunden. „Den habe ich auswendig gelernt, um bei einer Kontrolle für entsprechende Fragen gewappnet zu sein“, erzählte Daniel M. freimütig. „Ich habe den Ausweis mit sämtlichen Papieren während meiner Zeit beim Bund verloren“, erinnerte sich Stefan F.* (22) im Zeugenstand. „Allerdings war das am 30. Juli.“ Die Vorsitzende runzelte die Stirn. „Es scheint mir unwahrscheinlich, dass Sie das Kuvert am 2. Dezember gefunden haben wollen. So etwas liegt nicht monatelang unbemerkt auf einem Platz herum, der täglich von Tausenden benutzt wird“, wandte sie sich an den Angeklagten. Daniel M. – bislang vorbestraft wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Hehlerei, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, beharrte eisern auf seiner Version. „Ich verstehe nicht, wie sich jemand wegen der erhoffen Ersparnis von 20 Euro der Strafverfolgung aussetzen kann. Zumal, wenn er unter Bewährung steht“, wunderte sich die Richterin. Das geharnischte Urteil: 100 Tagessätze zu je 80 Euro Geldstrafe. (* Namen geändert.) HoGa

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