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Sahra Wagenknecht auf einer Pressekonferenz des BSW (Archivbild).

© IMAGO/Chris Emil Janssen

Kommunalwahlen in Brandenburg: „Bündnis Sahra Wagenknecht“ und Werteunion noch nicht gemeldet

Politische Vereinigungen, die bei Wahlen antreten wollen, müssen sich anzeigen. Eine Beteiligungsanzeige vom „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) liegt in Brandenburg noch nicht vor.

Es ist der erste große Wahltag in Brandenburg in diesem Jahr: Am 9. Juni finden landesweit Kommunal- und Europawahlen statt. Eine erste wichtige Frist läuft in der kommenden Woche ab: Bis zum 20. März um 18 Uhr müssen „politische Vereinigungen, die als Partei bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im Land Brandenburg antreten wollen, ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen“. Das sagte Landeswahlleiter Herbert Trimbach am Dienstag in Potsdam.

„Dies ist erforderlich, sofern sie bei der letzten Wahl zum Landtag Brandenburg oder zum Deutschen Bundestag mit keinem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt waren.“ Neben der Beteiligungsanzeige muss die Vereinigung die schriftliche Satzung und ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen. Der Landeswahlleiter werde am 28. März entscheiden, welche Vereinigungen die Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden.

Für die Teilnahme an den Kommunalwahlen ist eine Anerkennung als Partei nicht zwingend erforderlich: Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, können sich auch als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.

Das wird wohl der Weg sein, den die beiden spektakulärsten Neugründungen der letzten Zeit, das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ und die „Werteunion“ gehen müssen. Denn nach Angaben eines Sprechers des Landeswahlleiters ist von beiden Gruppen bislang keine Beteiligungsanzeige bei ihm eingegangen.

Für die Gründung eines Landesverbands des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ gebe es in Brandenburg derzeit noch keinen Termin, sagte BSW-Sprecherin, Caroline Heptner, auf Nachfrage. Vielmehr solle nach der kürzlich erfolgten Gründung eines Verbands in Sachsen nun erst einmal ein Verband in Thüringen gegründet werden.

Brandenburg käme dann im weiteren Verlauf des Frühjahrs an die Reihe. Eine Deadline allerdings sollten die neu gegründeten Parteien auf keinen Fall reißen: Spätestens zum 17. Juni nämlich muss ihre Beteiligungsanzeige für die Landtagswahlen beim Landeswahlleiter eingegangen sein – sonst wird es nichts mit einem Platz auf dem Stimmzettel am 22. September.

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