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Landeshauptstadt: Kita-Beiträge im Visier der Justiz

Die Awo hat gegen die Kitagebührensatzung der Stadt geklagt. Auch Elternvertreter sehen Widersprüche

Die Stadt Potsdam berechnet womöglich höhere Elternbeiträge für Kitabetreuung als gesetzlich erlaubt. Die Satzung für die Berechnung der Gebühren ist zum Fall für die Justiz geworden. Der Kita-Träger Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat eine Klage gegen die Stadt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, wie eine Gerichtssprecherin den PNN am Mittwoch bestätigte. Demnach will die Awo die Satzung für nichtig erklären lassen. Die Festlegung der Beträge sei „vollkommen willkürlich“, inhaltlich nicht nachvollziehbar und intransparent, heißt es in der den PNN vorliegenden Klageschrift. Zudem stellen Elternvertreter die Gebührenhöhe infrage.

Ob Eltern bei einem Erfolg der Klage zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern können, ist allerdings noch unklar. Womöglich müssten die Gebühren dann aber gesenkt werden.

Die aktuelle „Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten“ gilt seit Januar 2016. Sie wurde noch in der Amtszeit der damaligen Sozialdezernentin Elona Müller-Preinesberger (parteilos) erstellt. Damals hatte die Stadt speziell für Besserverdienende die Kitagebühren um bis zu 60 Prozent erhöht (siehe Kasten). Wenige Monate später war bereits eine Statistik-Analyse im Auftrag der Bundeselternvertretung von Kindern in Kitas (Bevki) und der Initiative für kostenlose Kitas in Brandenburg zu dem Schluss gekommen, dass die Kitagebühren in Potsdam im Vergleich zu den anderen rund 400 Städten und Gemeinden in Brandenburg mit am höchsten sind – obwohl für alle Kommunen das gleiche Landeskita-Gesetz als Rechtsgrundlage gilt und festlegt, welche Leistungen eine Kommune bezahlen muss und welche sie den Eltern über Beiträge aufbürden kann (PNN berichteten).

Dieser Fragen haben sich nach PNN-Informationen inzwischen auch die Vertreter des seit diesem Jahr bestehenden Kita-Elternbeirates angenommen und unter anderem Akteneinsicht beantragt. Sie wollen wissen, wie die Stadt die Gebühren errechnet hat. Die diversen Unregelmäßigkeiten, Widersprüche und Fragen, die die Elternvertreter dabei herausgefunden haben wollen, sind am heutigen Donnerstag das wichtigste Thema im Jugendhilfeausschuss. Nach PNN-Informationen geht auch der Beirat der Frage nach, ob die Stadt zu hohe Gebühren verlangt.

Insgesamt gibt es in der Stadt 119 privat betriebene Kitas und 13 weitere Betreuungsangebote, das alles kostet in diesem Jahr 105 Millionen Euro. 57 Millionen davon trägt die Stadt, 30 Millionen das Land, weitere 18 Millionen Euro kommen durch die Elternbeiträge zustande.

Auch die Awo, mit 3000 Kitaplätzen in Potsdam einer der größten Träger, hatte an den seit 2016 geltenden Beitragssätzen bereits heftige Kritik geübt. Bemängelt wurde etwa, dass die Stadt vom Brutto- statt vom Nettoeinkommen ausgehe und die Satzung in vielen Punkten unklar und auslegungsbedürftig sei. Diese Kritik mündete nun in die bereits im vergangenen Jahr eingereichte Normenkontrollklage.

Erstellt hat die Awo-Klageschrift die auf Verwaltungsrecht spezialisierte und renommierte Anwaltskanzlei Dombert aus Potsdam. Diese stellt unter anderem fest, dass Potsdam als Kommune ohne selbst betriebene Kita laut dem Kita-Gesetz nicht einmal eine eigene Beitragsordnung festlegen dürfe. Denn ohne eigene Kitas könne eine Stadt auch nicht die Berechnung der angemessenen Personal- und Sachkosten leisten, so die Anwälte. Die teils um 200 Euro gestiegenen Beiträge pro Kind habe die Stadt allgemein nur mit dem Wachstum Potsdams, vor allem bei der Zahl der Kinder, erklärt. Es fehle aber der Nachweis, inwiefern sich die Gebühren an den tatsächlichen Betriebskosten orientierten. Zudem habe die Stadt die Gesamtkosten des pädagogischen Personals von über 37 Millionen Euro in die Kalkulation der Elterngebühren einfließen lassen – gesetzlich dürfe aber nur der „nicht geförderte Anteil“ dieser Kosten einbezogen werden. Klagebefugt sieht sich die Awo, weil sie auf diese als rechtswidrig erachtete Satzung zurückgreifen muss – sonst würden von der Stadt ihre Betriebskostenzuschüsse gekürzt. Die Gerichtssprecherin sagte, es gebe bisher noch keinen Termin für den Prozess.

Die Stadtverwaltung glaubt nicht an einen Erfolg der Klage. Man halte diese für schlicht nicht zulässig, sagte ein Rathaussprecher: „Wir hoffen auf eine zügige Entscheidung.“ Zur im Raum stehenden Frage, ob die Stadt zu hohe Gebühren verlangt und dadurch selbst Geld für Kitas spart, erinnerte der Sprecher an einen Auftrag der Stadtverordneten, wonach die Kitagebührensatzung ohnehin evaluiert werden soll. Dazu wolle man am heutigen Donnerstag im Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag machen. Zudem will Sozialdezernent Mike Schubert (SPD) nach PNN-Informationen darauf drängen, dass das Kita-Gesetz des Landes geändert und für Kommunen rechtssicherer wird. Auch in anderen Gemeinden in Brandenburg haben Gerichte bestehende Kita-Satzungen bereits für ungültig erklärt, nicht zuletzt wegen fehlerhafter Berechnungsmodelle.

Das Thema Kitas sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Zuletzt hatte die Stadtspitze angekündigt, dass im kommenden Jahr für die unterfinanzierten Kitas der Stadt viereinhalb Millionen Euro extra ausgegeben werden, um dort die chronische Unterbesetzung mit Erziehern zu lindern. Den Millionenbetrag will sich die Stadt dann vom Land Brandenburg zurückholen – notfalls auf dem Klageweg.

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