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Der Fall Uwe D.: Kirchenrat scheitert mit Klage

Der Streit über den Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Heilig-Kreuz-Pfarrer Uwe D. geht in die nächste Runde.

Innenstadt - In dem Konflikt hat der Gemeindekirchenrat (GKR) der Potsdamer Heilig-Kreuz-Gemeinde am Freitag in Berlin eine herbe Niederlage einstecken müssen – vor dem Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO) wurde eine Klage des GKR gegen seine Auflösung abgewiesen. Dies hatte die Landeskirche entschieden, weil der GKR beim Umgang mit den Vorwürfen gegen D. Amtspflichten verletzt habe.

Nun wird über die Zukunft GKR voraussichtlich in Hannover entschieden. Dort hat der Kirchengerichtshof seinen Sitz, es ist das höchstinstanzliche Gericht der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dort will Heilig-Kreuz-Pfarrer Martin Kwaschik nun eine Revision des Urteils vom Freitag erwirken – um doch noch die Auflösung zu verhindern. „Wir wollen alle Rechtsmittel nutzen“, sagte Kwaschik am Freitag den PNN auf Anfrage.

Der Heilig-Kreuz-Kirchenrat hatte alle Vorwürfe seitens der Landeskirche stets bestritten und sich gegen die verfügte Auflösung wehren wollen – dabei sei ein formaler Fehler passiert, räumte Kwaschik ein. So habe man eine im Spätsommer eingereichte Klage gegen die Auflösung zugunsten eines förmlichen Widerspruchs bei EKBO-Bischof Markus Dröge zurückgezogen – in der Annahme, eine Klage sei erst der zweite Schritt. Das stellte sich als Irrtum heraus. Als der Kirchenrat erneut eine Klage einreichte, sei die Frist dazu bereits verstrichen gewesen, so Kwaschik. Das bestätigte auch EKBO-Sprecher Volker Jastrzembski: Dabei hätte die Kirche den Gemeindekirchenrat nach der Entscheidung zur Auflösung über die juristischen Mittel „richtig belehrt“. Kwaschik bedauerte es, dass die Gemeindevertreter vor Gericht nicht inhaltlich habe argumentieren können.

Der in der Potsdamer Kirche bisher einmalige Streit um die Heilig-Kreuz-Gemeinde mit Adresse in der Kiezstraße 16 schwelt seit Monaten. Es geht um den früher auch geschäftsführenden Pfarrer der mit rund 220 Mitgliedern verhältnismäßig kleinen Gemeinde, den inzwischen bald 80 Jahre alten Uwe D. Gegen den Mann, der einst auch als Jugendpfarrer arbeitete, waren im Frühjahr 2010 Missbrauchsvorwürfe laut geworden. Doch mehrere Strafanzeigen gegen D., er habe jüngere Kirchenmitglieder sexuell genötigt, wurden von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt – weil die vermuteten Vorfälle bis zu 30 Jahre zurück lagen und damit bereits verjährt waren. Auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen stellte die Staatsanwaltschaft ein. Uwe D. selbst hatte alle Vorwürfe stets bestritten und sich als Opfer einer Kampagne gesehen. Weiterhin läuft gegen D. ein Disziplinarverfahren der EKBO, bestätigte Kirchensprecher Jastrzembski – ein eigenständiger Ermittlungsprozess, der keine Verjährung kennt und etwa eine Kürzung der Pension von D. zur Folge haben könnte.

Auch rückt die Landeskirche nicht von ihrer Kritik ab, der Heilig-Kreuz-Gemeindekirchenrat sei mit Anschuldigungen gegen Uwe D. unsachgemäß umgegangen – Hinweise auf Vorwürfe gegen Uwe D. habe es schon Jahre vorher gegeben, so ein Vorwurf. Eine Auflösung des GKR will auch Potsdams oberster Kirchenmann durchsetzen, Superintendent Joachim Zehner – er hatte im Frühjahr 2010 nach einem Gespräch mit einem mutmaßlichen Opfer von Uwe D. die erste Strafanzeige gegen den Pfarrer gestellt.

Der GKR hatte die Vorwürfe zu seinem Agieren stets zurückgewiesen. Im Gegenteil: GKR-Chef Martin Stendel hatte eine Entschuldigung von Zehner gefordert, weil sich kein Vorwurf gegen Uwe D. juristisch bestätigt habe. Am Freitag sagte Stendel, nach der Entscheidung des Gerichts werde sich der GKR „beraten“ müssen. Superintendent Zehner erklärte, er habe so ein Urteil zugunsten seiner Auffassung „erwartet“. Sollte die Auflösung rechtskräftig werden, werde die Heilig-Kreuz- Gemeinde einen Interims-GKR erhalten, so Zehner. Dann werde das „weitere Procedere“ vereinbart. Solche Worte lösen bei Pfarrer Martin Kwaschik eine weitere Befürchtung aus, sollte er erneut eine Niederlage des vor vier Jahren von der Gemeinde gewählten GKR vor Gericht erleben müssen: „Ich habe die Sorge, dass unsere kleine Gemeinde dann abgewickelt wird.“

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