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Ein Joint. (Symbolbild)

© dpa/Annette Riedl

Kein Personal, kein Geld: Potsdam kann keine Cannabis-Modellregion werden

Die Sozial.Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt sich beim Bund als Modellregion für die Cannabis-Abgabe bewirbt. Die Verwaltung sieht sich dazu nicht in der Lage.

Die Stadt Potsdam sieht sich nicht in der Lage, sich beim Bund als Modellregion für die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften zu bewerben. Das hat das Rathaus nun in einer Stellungnahme an die Stadtverordneten erklärt. „Dafür sind weder im Haushaltsplan 2023/24 noch in der Mittelfristplanung finanzielle Mittel hinterlegt“, heißt es darin.

Ferner sei die für eine Teilnahme notwendige Koordinationsstelle der Suchtprävention im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst seit diesem Jahr nicht mehr besetzt und eine Lösung für das Problem nicht absehbar, so die Stadtverwaltung. Die Teilnahme an einem Cannabis-Modellversuch erfordere aber eine intensive fachlich-inhaltliche Begleitung.

Anlass für die Stellungnahme ist ein aktueller Antrag der Sozial.Linke-Fraktion, wonach die Stadt beim Bundesgesundheitsministerium ihr Interesse bekunden soll, Modellregion für die Cannabisabgabe unter wissenschaftlicher Begleitung zu werden. Darüber beraten demnächst die Fachausschüsse für Soziales und Sicherheit.

Bundesregierung will Cannabis legalisieren

Die Genossen hatten ihren Vorstoß unter anderem damit begründet, dass es in Potsdam mit seinen wissenschaftlichen Einrichtungen gute Voraussetzungen für die Evaluierung eines solchen Vorhabens gebe. „Die Einnahme von Gewerbesteuern ist ein positiver Nebeneffekt des Projekts.“ Auch hätten Städte wie Münster oder Darmstadt solche Initiativen schon ergriffen.

Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht neben den besagten Modellregionen unter anderem vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.

25
Gramm Cannabis dürfen dem Gesetzesentwurf zufolge Volljährige ab 18 Jahren besitzen

In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Ziel ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.

Das Vorgehen ist umstritten. Die Sozial.Linke-Fraktion argumentiert dafür: So solle der Cannabis-Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Bezug von Cannabis aus dem illegalen Handel mit anderen und härteren Drogen herausgelöst werden. So werde der Einstieg besonders von Jugendlichen in den Konsum stärkerer Drogen erschwert oder verhindert.

Dagegen hatte zum Beispiel die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Silvia Breher jüngst erklärt, mit dem Vorhaben ignoriere die Regierung „ihren eigenen Anspruch, den Jugendschutz nach vorne zu bringen und auf der anderen Seite Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz zu entlasten.“ Bis zum Alter von 25 Jahren sei das Gehirn nicht ausgereift und besonders für Spätfolgen anfällig. Zudem sei es auch nach Angaben von Polizei- und Justizvertretern völlig unrealistisch, dass die in dem Entwurf der Ampel vorgesehenen Regelungen ausreichend kontrolliert werden könnten. (mit dpa)

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