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ATLAS: Kampfansage

Michael Erbach über den Streit um das Griebnitzseeufer

Die Kampfhähne sind mittlerweile erfahren im juristischen Tauziehen um den Uferstreifen am Babelsberger Griebnitzsee. Es gab bislang Siege und Niederlagen auf beiden Seiten. Die Stadt – die beim Versuch, den Uferstreifen komplett aufzukaufen, juristisch scheiterte – hat im Moment ganz gute Karten: Das Gelände am Ufer des Griebnitzsees kann jedermann betreten und mit dem Rad durchqueren, weil die Stadt das Gelände – auch die privaten Ufergrundstücke – als freie Landschaft einstuft, was laut brandenburgischem Naturschutzgesetz freie Betretungsrechte zusichert. Eine Veränderungssperre, die bis auf das Wasser reicht, sorgt dafür, dass keiner der Grundstücksbesitzer irgendwelche Baulichkeiten im Uferstreifen errichten kann. Und da ist noch der B-Plan, der zur Zeit öffentlich ausliegt. Der sieht vor, dass der Uferweg öffentlich bleiben soll, auf möglichst vielen Flächen am Ufer eine parkähnliche Landschaft entstehen kann und auch Wünsche von Grundstücksbesitzern berücksichtigt werden, zum Beispiel nach dem Bau von Bootshäusern. Dieses Konstrukt könnte aber zusammenstürzen, wenn sich vor Gericht herausstellen sollte, dass es sich beim Seeufer nicht um freie Landschaft handelt. Dann nämlich wären die Grundstücksbesitzer in der Vorhand: Sie könnten bestimmen, wer ihre Grundstücke betreten darf. Bislang richtet sich ihre Kampfansage nur gegen Radfahrer. Die Stadt sollte also schleunigst vorrüsten für den Fall, dass sie in die Hinterhand gerät – zumindest aber die Vorschläge der Anlieger nicht länger einfach nur ignorieren.

Michael Erbach

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