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Ines R. kam mit Kapuze ins Landgericht Potsdam. 

© dpa

Update

Urteil im Oberlin-Mordprozess: Ines R. zu 15 Jahren Haft verurteilt

Wegen Mordes an vier Schwerstbehinderten und weiteren Straftaten wurde die Angeklagte verurteilt. Das Landgericht Potsdam ordnete die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie an.

Potsdam - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus in Potsdam hat das Landgericht Potsdam die Angeklagte Ines R. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die 52-Jährige sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung der früheren langjährigen Pflegekraft des Sozialunternehmens in der Psychiatrie an.

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung - auch an dem Tattag am 28. April. Wäre Ines R. an diesem Tag - wie es richtig gewesen wäre - zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, so Horstkötter. 

Schwere Persönlichkeitsstörung und Gewaltfantasien

Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten aufgrund einer deutlich beeinträchtigten Impulskontrolle im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Die psychiatrische Gutachterin hatte in der vergangenen Woche über die Persönlichkeitsstörung der Angeklagten, deren Gewaltfantasien, langjährigen Medikamentenmissbrauch und anhaltende Suizidgefahr berichtet und eine Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ines R. am Abend des 28. April im Babelsberger Thusnelda-von-Saldern-Haus, einer Wohneinrichtung für schwerstbehinderte Menschen, zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte schwer verletzt. Ines R. hatte sich in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid.

"Die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer bewahren"

"Für das Oberlinhaus bleibt die Tat und das grenzenlose Leid, das damit über die Opfer und ihre Angehörigen gebracht wurde, unermesslich. Kein Urteil kann das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden", teilte Unternehmenssprecherin Andrea Benke mit. "Wir wünschen uns dennoch, dass die Angehörigen der getöteten Bewohnerinnen und Bewohner, die Klientinnen und Klienten sowie unsere Mitarbeitenden des Oberlinhaus durch den Urteilspruch jetzt die Ruhe finden, das Verbrechen für sich verarbeiten zu können. Die Trauer wird uns alle noch sehr lange begleiten, die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer bewahren."

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Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Solche Gesamtfreiheitsstrafen sind im deutschen Recht üblich. 

Wegen der diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung der Täterin hatte auch die Staatsanwaltschaft dafür plädiert, von der eigentlich bei Mord vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe abzusehen und die in diesem Fall mögliche Höchststrafe zu verhängen. Auch der Verteidiger hatte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie beantragt. (mit epd/dpa)

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