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Ausgang des Rechtsstreits um Krampnitz offen: Gerichtstermin ohne Richter

Krampnitz/Berlin - Posse im juristischen Tauziehen um den geplanten Stadtteil auf dem Gelände der Kaserne Krampnitz: Weil ein ehrenamtlicher Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den lang angekündigten Termin vergessen oder verwechselt hatte, kam am Mittwochmorgen kein ordentlicher Prozess zustande – sondern lediglich ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin zwischen den vergleichsweise vielen Verhandlungsteilnehmern. „Es tut mir schrecklich leid, aber ab und zu passiert so etwas“, entschuldigte sich die Gerichtsvizepräsidentin Dagmar Merz vor den Beteiligten.

Krampnitz/Berlin - Posse im juristischen Tauziehen um den geplanten Stadtteil auf dem Gelände der Kaserne Krampnitz: Weil ein ehrenamtlicher Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) den lang angekündigten Termin vergessen oder verwechselt hatte, kam am Mittwochmorgen kein ordentlicher Prozess zustande – sondern lediglich ein nicht-öffentlicher Erörterungstermin zwischen den vergleichsweise vielen Verhandlungsteilnehmern. „Es tut mir schrecklich leid, aber ab und zu passiert so etwas“, entschuldigte sich die Gerichtsvizepräsidentin Dagmar Merz vor den Beteiligten. Ein Versuch, kurzfristig einen anderen Richter zu organisieren, scheiterte.

In der Sache ging es um die Klage von sechs Anliegern aus Krampnitz gegen die von der Stadt Potsdam erlassene Entwicklungssatzung, die die Rahmenbedingungen für das Wohngebiet für bis zu 3800 Menschen vorgeben soll. Die Kläger, unter ihnen der Bauer Ernst Ruden, sehen wie berichtet ihre Existenz bedroht, weil sie auf Flächen verzichten müssen und aus ihrer Sicht nur eine unzureichende Entschädigung dafür erhalten.

Ebenso geht die private TG Potsdam-Gesellschaft gegen die Satzung vor – also jenes Firmengeflecht, das die frühere Kaserne vor Jahren unter dubiosen Umständen wiederum vom Land Brandenburg gekauft hatte. Zu diesen strittigen Eigentumsverhältnissen laufen parallel Vergleichsverhandlungen zwischen der TG sowie der Stadt und ihrem kommunalen Entwicklungsträger für Krampnitz, einer Tochter der Bauholding Pro Potsdam.

Von dem Termin am Mittwoch hatten sich die Beteiligten eine grundsätzliche Richtungsentscheidung erhofft, wie es nun weitergehen kann. Allerdings machte Richterin Merz in einer kurzen Erklärung deutlich, dass der zweite Senat des Gerichts sich noch keine Meinung gebildet habe, in welche Richtung das Urteil gehen könnte und ob die Satzung der Stadt weiter Bestand hat. Ende Juni soll es nach PNN-Informationen nun weitergehen.

Allerdings hatte die Stadt am OVG zumindest in anderer Angelegenheit in Sachen Krampnitz zuletzt Recht bekommen. So hatte das Gericht festgestellt, dass ein 2008 mit der TG abgeschlossener städtebaulicher Vertrag unwirksam sei. 2010 hatte sich bekanntlich herausgestellt, dass sich hinter der TG Potsdam nicht wie angenommen die renommierte Thylander- Gruppe, sondern ein undurchsichtiges Firmengeflecht verbarg. Das stellte auch das OVG fest: Die Täuschung der TG gegenüber der Stadt sei „ursächlich“ für den späteren Vertragsabschluss gewesen. Die Enthüllungen zum Verkauf der Landesimmobilie – die TG hatte rund vier Millionen Euro gezahlt, nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft war die Immobilie aber rund 9,7 Millionen Euro wert – zogen in der sogenannten Krampnitz-Affäre einen Untersuchungsausschuss des Landtags nach sich. In der Folge wollte die Stadt das mehrere Hundert Millionen Euro schwere Projekt in Eigenregie mit Hilfe anderer Investoren stemmen – und auch das Land den einstigen Verkauf rückabwickeln. Zuletzt hatte sich die TG unter einem neuen Eigner aber öffentlich kompromissbereiter gegeben und in Krampnitz sogar mit Maßnahmen begonnen, wichtige denkmalgeschützte Gebäude vor Wind, Wetter und Vandalismus zu schützen. Über den Vertrag für diese Arbeiten verhandeln TG und Stadt allerdings immer noch. 

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