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Heute eine Brache: die frühere Kleingartenanlage „Angergrund“ in Babelsberg.

© Andreas Klaer

Geräumte Potsdamer Kleingartensparte: Angergrund-Streit könnte für die Stadt noch teurer werden

Der Stadtplanungschef hat bemerkenswerte Details zur jüngsten Niederlage der Stadt gegen den Investor Tamax bekannt gegeben. Eine wichtige Rolle spielt ein fehlendes Lärmschutzgutachten.

Der Kampf der Stadt um die längst geräumte Kleingartensparte Angergrund könnte für das Rathaus noch teurer werden. Wie Stadtplanungschef Erik Wolfram am Dienstagabend im Bauausschuss sagte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, das jüngst den Bebauungsplan für die Sparte kippte, dies vor allem mit einem fehlenden Lärmschutzgutachten erklärt.

Dieses würde „wahrscheinlich“ Schutzmaßnahmen in dem Bereich nach sich ziehen, zum Beispiel eine „sehr teure“ Lärmschutzwand, so Wolfram. Die Stadt habe sich nur auf eine Stellungnahme des Landesumweltamts verlassen, sagte Wolfram – diese habe solcherlei Lärmschutz als unnötig erachtet.

Wie berichtet, hatte die Stadt im Januar vor dem OVG gegen den Eigentümer des früheren Gartenlands verloren, das Unternehmen Tamax. Dieses möchte dort eine von der Stadtpolitik bisher abgelehnte Wohnanlage errichten. Ob das Rathaus angesichts der Niederlage erneut versuchen wolle, per Bebauungsplan auf der heutigen Brachfläche wieder Kleingärten festzulegen, ließ Wolfram offen. Auch eine Revision schloss er nicht aus. Man müsse die Urteilsbegründung abwarten. Gespräche oder Initiativen für andere Lösungen des seit Jahren schwelenden Konflikts gebe es nicht, sagte er.

Die Tamax hatte schon mehrere Siege vor Gericht erzielt. So hatte der Investor erfolgreich gegen eine Veränderungssperre geklagt und fordert dafür nun Schadensersatz. Hier werde im März eine Entscheidung des Landgerichts erwartet, sagte Wolfram. Die Tamax hatte das Grundstück 2014 erworben und später – juristisch legitimiert– die dortigen Gärten räumen lassen. Den Beschluss zum jetzt gekippten Bebauungsplan hatten die Stadtverordneten im Januar 2022 gefasst. Schon damals hatte die Tamax von einem „enteignungsgleichen Verfahren“ gesprochen, gegen das man nur klagen könne.

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