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Gerichtsprozess in Potsdam: Geldstrafe für Reichsbürger

Mann hatte gedroht, sich in die Luft zu sprengen.

Potsdam - Er bezeichnete sich selbst als Reichsbürger und drohte damit, sich in die Luft zu sprengen: Gegen einen 34-jährigen Potsdamer hat das Amtsgericht am gestrigen Mittwoch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 750 Euro erlassen. Der Angeklagte ist gestern nicht zum angesetzten Gerichtstermin erschienen. Das Gericht hatte für den Termin die Sicherheitsmaßnahmen durch eine Schleuse mit Taschenkontrolle am Eingang verschärft.

Im Oktober 2016 hatte der 34-Jährige bei der Zuschauerredaktion des rbb in Potsdam angerufen. Er habe um Berichterstattung gebeten, so erzählt es die Mitarbeiterin, die damals den Anruf entgegennahm, am Rande des Gerichtstermins. Der Grund für den Anruf: Dem Mann drohte die Vollstreckung, weil er verschiedene Rechnungen, unter anderem für Strom und Telefon, nicht gezahlt hatte. Nach seiner eigenen Auffassung fühlte er sich von seinem Vermieter gemobbt. „Er hat sich immer mehr hineingesteigert und dann erklärt, dass er Reichsbürger ist“, erinnert sich die rbb-Mitarbeiterin.

Laut Anklage sagte der Mann anschließend: „Ich werde mich in die Luft sprengen, wenn die kommen. Irgendwas wird passieren, es wird zu einem Showdown kommen. Entweder ich bekomme, was ich will, oder ich werde jeden, der durch meine Tür kommt, töten und dann mich selbst töten.“ Die Mitarbeiterin meldete das Gespräch ihrem Vorgesetzten, der die Polizei einschaltete. Bei der anschließenden Untersuchung der Wohnung des Potsdamers wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schreckschusspistolen gefunden. Der Angeklagte hatte bereits eine Vorstrafe wegen Erschleichens von Leistungen.

Nur wenige Tage vor dem Anruf des Potsdamers hatte ein Reichbürger bei einer Durchsuchung seines Hauses im bayerischen Georgensgmünd vier Polizisten durch Schüsse verletzt, einer von ihnen starb.

Die sogenannten Reichsbürger sind keine homogene Gruppe. Sie vereint die Überzeugung, dass es die Bundesrepublik Deutschland nicht gebe und das Deutsche Reich juristisch nicht untergegangen sei. Laut der im März vorgestellten Statistik zu politisch motivierter Kriminalität gibt es in Brandenburg derzeit knapp 600 Reichsbürger. „Spiegel Online“ zitierten vergangene Woche den vertraulichen Lagebericht von Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz, demzufolge von 2015 bis Mitte 2017 bundesweit über 10 500 Straftaten von Reichsbürgern verübt wurden.

Das Urteil gegen den 34-jährigen Potsdamer ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. In dem Fall würde eine weitere Verhandlung angesetzt. 

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