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Kein Durchkommen. Für einen öffentlich zugänglichen Uferweg am Tiefen See wird seit Jahren nichts getan. Auch bei der Schiffspension an der Berliner Straße (o.) ist der Weg dicht. Betreiber Dalichow und die Stadt streiten derzeit vor Gericht.

© Andreas Klaer

Zwischen Glienicker Brücke und Schiffbauergasse: Gefahr für Uferweg-Pläne am Tiefen See

Der Bebauungsplan für den freien Uferweg am Tiefen See könnte für nichtig erklärt werden: Das Verwaltungsgericht kritisiert die mangelnde Umsetzung durch die Stadt.

Von Katharina Wiechers

Berliner Vorstadt - Der Stadt droht eine neue Schlappe im Kampf um die frei zugänglichen Uferwege in Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam erwägt, den 20 Jahre alten Bebauungsplan für den Bereich zwischen Glienicker Brücke und Schiffbauergasse an einer Stelle zu kippen. Sollte dies geschehen, könnte es mit der Hoffnung auf ein freies Ufer am Tiefen See endgültig vorbei sein.

Die Umsetzung des Weges sei von der Stadt – anders als am Griebnitzsee und und am Glienicker See (siehe Kasten) – immer noch nicht angegangen worden, sagte Ingrid Meinecke, Richterin am Verwaltungsgericht, am Mittwoch während einer mündlichen Verhandlung. Es könne deshalb ernsthaft in Betracht kommen, dass die Festsetzung des Uferweges und damit auch der B-Plan gegenstandslos geworden sind.

In der Verhandlung ging es um eine Klage von Ulrich Dalichow, der die Schiffspension am Tiefen See betreibt. Er will in eine alte Lagerhalle Toiletten für Pensionsgäste einbauen, was ihm die Stadt aber mit Verweis auf den Bebauungsplan verweigert. Bei der Halle handelt es sich um eine 1984 errichtete überdachte Ladefläche. Bei einer Baukontrolle 2004 wurde festgestellt, dass die Ladefläche verlängert und weitere Toiletten eingebaut worden waren, 2005 baute Dalichow das Gebäude zurück. Die Stadt meint, dass mit den Umbauten der Bestandsschutz erloschen ist. Weil das Gebäude auf einen ebenfalls geplanten Stichweg, der zum Ufer führen soll, hineinragt, verlangt sie auch den Abriss. Sie will vermeiden, dass durch die Baugenehmigung für neue Toiletten der ganze Bau legalisiert wird. Das Gebäude war auch Gegenstand zahlreicher Nachbarrechtsstreits, die aber inzwischen beigelegt sind.

Trotz der Drohung, den Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 für jene Fläche zu kippen, ließ sich die Stadt Potsdam am Mittwoch nicht auf einen Kompromiss ein. Die Richterin hatte gefragt, „ob wir wirklich den Bebauungsplan kaputthauen oder ob nicht im Vergleichswege eine Baugenehmigung erteilt werden kann“. Aber selbst einer Duldung des Baus, bis der Uferweg realisiert wird, wie es die Richterin vorschlug, erteilte die Sitzungsvertreterin der Stadt eine Absage. Eine Mitarbeiterin der Stadtplanung sagte, dass es um Rechtssicherheit gehe und es weitere rechtliche Auseinandersetzungen um andere Grundstücke gebe. Dalichow verwies in der Verhandlung hingegen darauf, dass der Stadt schon zwei Grundstücke zum Kauf angeboten worden seien, dies aber abgelehnt wurde.

Tatsächlich war vor einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück am Tiefen See aus Geldmangel abgelehnt hatte (PNN berichteten). Das Haus war damals von Privat an Privat verkauft worden. Die Stadt hätte für die 250 Quadratmeter 150 000 Euro zahlen müssen. Damals hieß es, die investiven Mittel seien für den Erwerb von Uferweggrundstücken am Groß Glienicker und am Griebnitzsee gebunden. Die Stadt versuchte noch, mit dem Käufer über ein Wegerecht zu verhandeln, scheiterte aber letztlich.

An sich ist der Bauplan Nummer 7, der am 7. April 1993 in Kraft trat, eindeutig: Hauptziel ist es, die Uferzone „durchgängig öffentlich zugänglich zu machen“, vor allem wegen der zahlreichen Sichtbeziehungen zum Babelsberger Park, zum Schlosspark Glienicke und zum Park des Glienicker Schlossparks.

Ob es mittlerweile Kaufverhandlungen mit den übrigen 30 Eigentümern gibt, war am Dienstag aus der Stadtverwaltung nicht zu erfahren. Pressesprecher Stefan Schulz gab sich aber zuversichtlich, dass der Bebauungsplan auch weiter Bestand haben wird. „Wir sehen nicht, warum der Bebauungsplan für unwirksam erklärt werden sollte. Er steht. Dazu gibt es eine gültige Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und unser Bestreben, den Plan umzusetzen“, sagte er auf PNN-Anfrage.

Noch ist das Urteil nicht gefallen. Sollte das Verwaltungsgericht den Bebauungsplan aber an jener Stelle für ungültig befinden, könnte dies eine Art Dominoeffekt bewirken: Womöglich würden dann noch mehr Anrainer Genehmigungen für eine Bebauung des Uferstreifens einreichen. Aussicht auf Erfolg gäbe es dann ja.

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