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Aus dem GERICHTSSAAL: Festnahme im Schlafanzug

Gericht: Offensichtlicher Ausnahmefall / Geldstrafe

Aus dem GERICHTSSAALGericht: Offensichtlicher Ausnahmefall / Geldstrafe Die neue Lebensgefährtin war verreist. Da kippte Matthias M. (46, Name geändert) zu Hause ein paar Bierchen gegen die Einsamkeit. Als das Telefon an diesem 23. August 2004 dann um 21.45 Uhr klingelte, meldete sich nicht die Liebste, sondern ein Sicherheitsmitarbeiter. Der teilte dem Geschäftsführer eines kleinen Landwirtschaftsbetriebes mit, in seine Firma sei eingebrochen worden. Schon einmal hatten Langfinger das Tor mit einem Lkw eingefahren, diverse Geräte gestohlen und einen Schaden von rund 22 000 Euro verursacht. Matthias M. verschwendete keinen Gedanken an den Alkohol in seinem Blut, schnappte sich den Autoschlüssel und gab seinem Passat die Sporen. Am vermeintlichen Tatort stellte sich heraus, dass er einem Fehlalarm aufgesessen war. Beruhigt begab er sich wieder in sein Auto, wollte nach der Aufregung nur noch nach Hause. Den Polizisten, die etwa gleichzeitig mit ihm eingetroffen waren, machte er noch schnell klar, dass sie sich anderen Dingen widmen könnten. Was sie auch umgehend taten. Die Uniformierten rochen nämlich die „Fahne“ des Unternehmers, ließen ihn pusten und baten ihn anschließend zur Blutprobe. Ergebnis: 1, 37 Promille. Matthias M. gab seine Fahrerlaubnis noch an Ort und Stelle freiwillig ab. Jetzt musste er sich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr im beschleunigten Verfahren vor Gericht verantworten. Sichtlich erregt erklärte der Mann: „Dass ich vorsätzlich unter Alkohol gefahren bin, stimmt nicht. Ansonsten ist alles richtig.“ Seine Kleiderordnung – Schlafanzug, ohne Socken, Hauslatschen – sei ihm erst nach der Festnahme bewusst geworden. „Ich habe nach dem Anruf einfach alles stehen und liegen gelassen, nicht mal die Wohnungstür abgeschlossen.“ Nach dieser plastischen Schilderung glaubte selbst der Staatsanwalt an Fahrlässigkeit sowie einen einmaligen Ausrutscher des Angeklagten, der bislang seit 31 Jahren ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilnimmt. Amtsrichter Wolfgang Peters sprach von einem offensichtlichen Ausnahmefall. „Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zeigt sich eben in Ausnahmesituationen.“ Und da habe Matthias M. keine gute Figur gemacht. Deshalb solle er noch sechs Monate lang öffentliche Verkehrsmittel nutzen und 900 Euro Strafe zahlen. Hoga

Hoga

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