zum Hauptinhalt
Der 29-jährige Piraten-Politiker Thomas Goede aus Potsdam hetzte auf Twitter gegen Polizisten.

© Piratenpartei/Repro: PNN

1500 Euro für Bejubeln eines Kopfschusses: Ex-Pirat wegen Hetze verurteilt

"Weg mit dem Bullendreck. Ich mach mal den Schampus auf": Ex-Piratenpolitiker Thomas Goede hat bei Twitter den Kopfschuss auf eine Polizistin bejubelt. Die Frau liegt noch immer im Wachkoma. Jetzt verurteilte das Gericht Goede zu einer Geldstrafe.

Von Valerie Barsig

Der Moment war nur kurz. Beinahe kaum wahrzunehmen. Und doch: Ex-Piratenpolitiker Thomas Goede huschte ein kurzes Lächeln übers Gesicht, als Staatsanwalt Michael Unverdroß eine Geldstrafe forderte, die Gode erhalten solle, weil er den Kopfschuss auf eine Münchener Polizistin in einem S-Bahnhof bejubelte.

Von vorn: Goede musste sich am gestrigen Mittwoch vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen Billigung von Straftaten und Beleidigung verantworten. Gleich mehrere Hundert Strafanzeigen wurden im Juni gegen ihn gestellt, nachdem er im sozialen Netzwerk Twitter die Nachricht „So ein Tag, so wunderschön wie heute. Weg mit dem Bullendreck. Ich mach mal den Schampus auf #ACAB“ als Reaktion auf die schwere Verletzung der Polizistin verbreitete. Die 26-Jährige liegt bis heute im Wachkoma. Als Folge distanzierte sich der Landesverband der Piraten von dem damaligen Bundestagskandidaten und zog ihre Landesliste zurück. Goede trat aus der Partei aus.

Bei ihrer Familie habe er sich nie entschuldigt, sagte er auf Nachfrage der Richterin

Vor Gericht erschien Goede ohne Anwalt. Der 30-Jährige verlas nach der vorgebrachten Anklageschrift eine Erklärung. Mit seinem bewusst übertriebenen Tweet habe er darauf aufmerksam machen wollen, dass die Polizei „nicht immer die gute Gewalt“ sei. Dabei bezog er sich unter anderem auf den Asylbewerber Oury Jalloh, der in einer Dessauer Polizeizelle aus ungeklärter Ursache verbrannte. Er habe mit seinem Tweet der üblichen Welle des Mitgefühls nach dem Schuss auf die Polizistin ein emotionales Statement entgegensetzen wollen, da dieses Mitgefühl für ihn „pure Heuchelei“ sei. Er habe die Polizistin in dem Tweet nicht persönlich, sondern in ihrer Funktion als Staatsvertreterin gemeint. Bei ihrer Familie habe er sich nie entschuldigt, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

Weitere Fragen wollte er nicht beantworten, lediglich, dass der Tweet von ihm stamme, bejahte Goede. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe könnte man als Strafe verlangen, sagte der Staatsanwalt in seiner Forderung, er empfahl – auch weil Goede bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten sei – eine Strafe von 2000 Euro für den Hartz-IV-Empfänger. Richterin Ahle verkündete in ihrem Urteil dann eine Strafe von 1500 Euro in hundert Tagessätzen à 15 Euro für die Billigung von Straftaten sowie Beleidigung. Damit ist Goede vorbestraft. Auch am Ende der Urteilsverkündung lachte Goede kurz und richtete noch eine letzte Bemerkung an Richterin Ahle: „Dass Sie Polizeigewalt leugnen, ist für mich fragwürdig.“

Die Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP) begrüßte das Urteil. Auch wenn die Strafe „in keinem Verhältnis zur abscheulichen Äußerung“ stehe, sagte ein Sprecher. „Aber eine Verurteilung ist immerhin eine Verurteilung.“ 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false