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Kai Diekmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.

© picture alliance / dpa

Vorwurf des sexuellen Übergriffs: Ermittlungsverfahren gegen Kai Diekmann eingestellt

Zehn Monate prüfte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen den früheren "Bild"-Chef. Der Verdacht ließ sich nicht erhärten.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellt die Ermittlungen gegen Kai Diekmann wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ein. Dies wurde dem Tagesspiegel bestätigt. Es konnte kein hinreichender Tatverdacht für die Begehung einer Straftat seitens des ehemaligen Chefredakteurs und Herausgebers der "Bild"-Gruppe hergestellt werden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem Tagesspiegel, dass die Behörde ihren Schritt am Montag in einer Pressemitteilung bekanntgeben werde. Details zu den Ermittlungen sollen aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht veröffentlicht werden. Zugleich machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft deutlich, dass es durchaus möglich sein könne, dass eine der betroffenen Parteien Beschwerde gegen das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einlegen könne.

Das Ermittlungsverfahren dauert nun fast schon zehn Monate. Der „Spiegel" hatte Anfang 2017 gemeldet, dass eine Mitarbeiterin des Medienhauses Springer dem damaligen Noch-Herausgeber Diekmann vorgeworfen habe, sie nach einer Klausurtagung in Potsdam im Sommer 2016 Jahres beim Baden belästigt zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam hatte darauf hin bestätigt, dass eine Anzeige eingegangen sei und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Kai Diekmann äußerte sich nicht zu dem Vorwurf nicht, dafür teilte sein Anwalt Otmar Kury teilte, „der gegen Herrn Diekmann erhobene Vorwurf ist haltlos und wir haben vollstes Vertrauen in die Arbeit der Ermittlungsbehörden“.

Springer selbst hatte den Vorgang untersucht

Bei Springer hatte es geheißen, die Mitarbeiterin habe sich unmittelbar nach dem angeblichen Übergriff an das Unternehmen gewandt. Daraufhin habe man den Fall mithilfe externer Rechtsexperten eingehend untersucht, habe aber mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kein strafbares Verhalten feststellen können. Eine solche Untersuchung sehen die Compliance-Regularien des börsennotierten Unternehmens vor. Um den Vorwurf aber rechtsverbindlich klären zu lassen, habe man die Erkenntnisse mit dem Einverständnis Diekmanns an die Staatsanwaltschaft Potsdam gegeben. Die Anzeige der Mitarbeiterin sei unmittelbar danach erfolgt.

Ende 2016 hatte Diekmann angekündigt, den Springer-Verlag zum 31. Januar 2017 nach über 30 Jahren im Unternehmen zu verlassen. Bei Springer hieß es, Diekmanns Ausscheiden habe mit den Vorwürfen nichts zu tun, die Entscheidung dazu sei vor über einem Jahr gefallen. Die Vorwürfe hätten den geplanten Abschied allenfalls beschleunigt.

Erst Abschluss des Verfahrens, dann Abschiedsfeier

Springer-Sprecherin Edda Fels hatte dem Tagesspiegel damals gesagt, sie könne die Angaben des Nachrichtenmagazins bestätigen. Das Unternehmen habe die Vorwürfe mit Hilfe externer Rechtsexperten untersucht und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln kein strafbares Verhalten Diekmanns festgestellt. „Die Ergebnisse haben wir mit Einverständnis von Herrn Diekmann an die Staatsanwaltschaft zur rechtsverbindlichen Klärung weitergegeben. Dort wird der Vorgang nun untersucht.“ Es gebe keinen Zusammenhang zur Entscheidung Diekmanns, das Unternehmen Ende Januar 2017 zu verlassen. Tatsächlich datiere diese Entscheidung aus dem Jahr 2015.

Im Januar war noch offen, wann Springer die Abschiedsfeier für Kai Diekmann organisieren werde. Die Mitarbeiterin, die den Vorwurf des sexuellen Übergriffs erhoben hat, arbeite unverändert für das Medienhaus. „Wir verhalten uns neutral“, hatte Edda Fels gesagt.

Kai Diekmann selbst war zuletzt bei den Trauerfeierlichkeiten für Altkanzler Helmut Kohl in der Öffentlichkeit zu sehen. Kohl und Diekmann waren freundschaftlich verbunden, mehr als das, Kohl war Trauzeuge, als Diekmann Katja Kessler heiratete, und dieser war Trauzeuge, als Kohl Maike Richter heiratete.

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