zum Hauptinhalt

Prozess um versuchten Polizistenmord in Potsdam: Entschuldigung nach Mordversuch

Im Prozess um einen versuchten Polizistenmord in Potsdam sagte jetzt der Einsatzleiter des lebensgefährlich verletzten Beamten aus. Und nannte neue Details zu dem Fall.

Potsdam - Im Prozess um einen versuchten Polizistenmord steht die Beweisaufnahme am Potsdamer Landgericht vor dem Abschluss. Bereits am nächsten Montag sollen Plädoyers gehalten werden, kündigte Richter Theodor Horstkötter am Dienstag an. Zugleich wurde bekannt, dass der angeklagte, psychisch kranke Student Andre R. (*Namen geändert) sich gleich nach seiner lebensgefährlichen Messerattacke auf einen 31 Jahre alten Polizisten bei dessen Kollegen entschuldigte.

Gestern schilderte der damalige Einsatzleiter Bruno G. den im vergangenen April aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz. Demnach hatten zwei Kommilitonen von R. an der Fachhochschule eine Strafanzeige gestellt, weil dieser per Intranet eine Todesdrohung verschickt hatte. Zudem hätten sie vor seinem impulsiven Charakter gewarnt. Allerdings sei R. polizeilich nicht bekannt gewesen, auch als Waffenbesitzer wurde er nicht geführt. Daher habe er entschieden, dass für den Hausbesuch das Anlegen von Schutzwesten ausreichend sei und keine Spezialkräfte angefordert werden müssten, erklärte Einsatzleiter G.

Plötzlich stach er zu

Und tatsächlich hätte sich R. vor Ort zunächst kooperativ verhalten, sogar Kaffee angeboten – aber auch von einem früheren Aufenthalt in der Psychiatrie berichtet. Zwei Messer aus der Küche wurden da noch zur eigenen Sicherheit aus der Wohnung gebracht, hieß es. Nach Rücksprache mit dem sozialpsychiatrischen Dienst der Stadtverwaltung habe man sich entschlossen, R. zur Begutachtung mit aufs Revier zu nehmen, so der Einsatzleiter.

Die Attacke schilderte Bruno G. folgendermaßen: Der Angeklagte habe noch gesagt, er wolle sich umziehen. Dann aber zog er plötzlich ein auf seinem Bett liegendes Messer und stach zu. Der dadurch lebensgefährlich am Nacken verletzte Polizist überlebte nach einer Notoperation. R. habe sich nach der Tat aber auch selbst schwer am Bein verletzt, so der Einsatzleiter. Danach, noch am Tatort, habe sich der Angreifer dann für seine Tat entschuldigt und gesagt: „Es tut mir leid.“

Für diesen „explosionsartigen Ausraster“ habe es keinerlei Anzeichen gegeben, betonte der Einsatzleiter. Bei einer späteren Auswertung des Tages habe man keine Punkte gefunden, die man hätte besser machen können. Allerdings erklärte G. auch, dass frühere Strafanzeigen wegen Bedrohung oder die Gründe für die psychiatrische Behandlung der Polizei nicht bekannt gewesen seien. Wie es bereits in der Verhandlung hieß, leidet R. an einer paranoiden Schizophrenie – Ärzte diagnostizierten, er könne gewalttätig werden, wenn er sich ungerecht behandelt fühle. Wird er wegen seiner Psyche weiter als nicht schuldfähig eingestuft, könnte er im Maßregelvollzug für geisteskranke Straftäter untergebracht werden. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false