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Matthias Klipp, Baubeigeordneter in Potsdam.

© Manfred Thomas

Potsdam: Hausbau-Affäre des Baubeigeordneten: Empfindliche Disziplinarstrafe gegen Klipp erwartet

In der Hausbau-Affäre kommt es für Potsdams beurlaubten Baubeigeordneten Matthias Klipp immer dicker. Das Disziplinarverfahren wurde ausgeweitet. Die Ergebnisse des Disziplinarermittlers dürften auch die letzten Zweifler von der Abwahl überzeugen.

Potsdams seit Ende August beurlaubter Baubeigeordneter Matthias Klipp (Grüne) muss wegen der Hausbau-Affäre mit einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme rechnen. Das berichtete der von Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) beauftragte Untersuchungsführer nach PNN-Informationen am Mittwoch dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung in nichtöffentlicher Sitzung. Jakobs hatte den erfahrenen Potsdamer Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann aus der Kanzlei Dombert mit der Untersuchung im Fall Klipp beauftragt. Jakobs hätte auch intern einen Ermittler im Rathaus benennen können, er setzte aber – um jeden bösen Anschein zu vermeiden – einen externen Experten ein.

Zwischenergebnis politisch für Abwahl entscheidend

Herrmann legte dem Hauptausschuss nun erste Ergebnisse seiner Untersuchung vor. Und die sind vor allem für die bevorstehende Entscheidung über den von Jakobs gestellten Abwahlantrag am 4. November politisch relevant. Für die Abwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die Rathauskooperation wäre auf Stimmen von den Linken angewiesen. Nach dem Vortrag des Untersuchungsführers dürfte allen klar sein, dass eine Abwahl unumgänglich sei, sagte ein Stadtverordneter den PNN. Auch die letzten Zweifler dürften durch die eindeutigen Ergebnisse überzeugt worden sein. Bei solch einer - auch moralischen Frage - sei kein Platz mehr für politische Spielchen.

Klipp muss mit empfindlichen Maßnahmen rechnen

Nach Angaben von Teilnehmern der Sitzung geht der Ermittlungsführer davon aus, dass Klipp mit hoher Wahrscheinlichkeit Disziplinarverfehlungen nachgewiesen werden und es dann entsprechend empfindliche Disziplinarstrafen geben wird. Und die dürften über die üblichen Regelmaßnahmen wie ein Verweis oder einfache Gehaltskürzungen hinausgehen.  Vor allem weil Klipp nicht nur einfacher Beamter ist, sondern als Wahlbeamter, Baubeigeordneter und Vorgesetzter eine herausgehobene Stellung im Rathaus hatte und diese für seine privaten Interessen beim Hausbau genutzt hat. Nach dem bisherigen Stand bekäme Klipp nach einer Abwahl und ohne Disziplinarmaßnahmen noch rund zwei Jahre bis zum Ende seiner Amtszeit 2017 genau 75 Prozent seiner bisherigen Bezüge. An dieser Stelle sind bei Disziplinarmaßnahmen Kürzungen möglich, ebenso bei späteren Versorgungsbezügen – bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Disziplinarermittlungen auf Rüpel-SMS ausgeweitet

Und es kommt noch dicker für Klipp: Die beamtenrechtlichen Ermittlungen in dem Disziplinarverfahren sind ausgeweitet worden, wie es  am Abend aus dem Rathaus und von Stadtverordneten hieß. Bislang ging es um den auch im internen Prüfbericht des Rathauses bestätigten Vorwurf, dass Klipp seinem Dienstherrn, also Jakobs, in der Hausbau-Affäre die Unwahrheit gesagt hat. Weitaus relevanter ist, dass er sich – wie berichtet – in seiner Position als Chef der Bauverwaltung bei seinen ihm unterstehenden Mitarbeitern für seinen – zu groß geratenen – Hausbau eingesetzt hat.

Neu hinzu kommt bei den Ermittlungen nun aber auch Klipps Rüpel-SMS an einen mit der Hausbau-Affäre befassten PNN-Redakteur – wegen des Inhalts selbst und weil Klipp gegen die Pressevorschriften des Rathauses verstoßen hat. Wann das Disziplinarverfahren abgeschlossen wird, ist unklar. Auch Klipp selbst muss noch rechtlich angehört werden. Anfang kommender Woche soll der Zwischenbericht zum Disziplinarverfahren im Rathaus vorliegen.

Haus zu groß gebaut und Amt missbraucht

Wie berichtet hatte Klipp sein Haus neun Quadratmeter größer gebaut als der Bebauungsplan erlaubt – statt 160 sind es 169 Quadratmeter. Grundsätzlich war eine Überschreitung zulässig, die Befreiung von den B-Plan-Vorgaben bei geringer Abweichung möglich und gängige Praxis, wie die Obere Bauaufsicht des Landes feststellte. Allerdings war Klipp schon früh darauf hingewiesen worden, dass sein Haus auch bei einer Befreiung nur 164 Quadratmeter hätte groß werden dürfen. Aus dem internen Untersuchungsbericht des Rathauses geht hervor, dass Klipp sein Amt als Chef der Bauverwaltung missbraucht und direkt Einfluss bei seinen Untergebenen genommen hat, um den Bau seines Privathauses zu befördern – und im Nachhinein die Vorgänge wider besseren Wissens falsch dargestellt hat. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen des Verdachts auf falsche eidesstattliche Versicherung.

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