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Mit Messer und Cannabis erwischt: Drogendealer: Drei Jahre Jugendstrafe

Ein 20-Jähriger Dealer wurde vom Potsdamer Landgericht zu einer Geld- und Jugendfreiheitsstrafe verurteilt.

Potsdam - Ein 20-jähriger Drogendealer ist am gestrigen Mittwoch vom Potsdamer Landgericht zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er 1745 Euro zahlen, den Gegenwert der bei ihm gefundenen Drogen. Der Tatbestand lautet „Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblichen Mengen“ und zusätzlich Drogenhandel in vier Fällen.

Im Juni 2017 wurde Assad D. bei einer Polizeikontrolle auf der Freundschaftsinsel erwischt. In unmittelbarer Nähe, so schilderte der Richter in seiner Urteilsverkündung, hatte er einen Beutel versteckt. Darin waren, neben persönlichen Papieren, unter anderem 260 Gramm Cannabis, 290 Amphetamintabletten und ein Springmesser.

Zeichen der Unreife

Aufgrund dieser Beweismittel und des umfassenden Geständnisses des Angeklagten sei der Sachverhalt rechtlich eindeutig und unstrittig, so das Urteil. Assad D. habe auch zugegeben, in Berlin in der Nähe des Kottbusser Tors Cannabis gekauft und dann in Potsdam in der Nähe des Hauptbahnhofs, auf der Freundschaftsinsel und im Nuthepark weiterverkauft zu haben. Das Messer habe er nach eigenen Angaben von einem Kunden als Pfand für ein Geschäft erhalten. Trotz des Geständnisses, so der Richter, habe Assad D. „keinerlei Einsicht gezeigt, dass sein Verhalten strafwürdig ist“. Auch der Polizei gegenüber habe er bei der Verhaftung gesagt, in Berlin werde doch viel mehr gehandelt.

Dieses Verhalten wertete das Gericht als Zeichen der Unreife und als Grund dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden. Zwar habe Assad D., der sich ohne seine Familie allein von Syrien über die Türkei nach Deutschland durchgeschlagen habe, schnell erwachsen werden müssen. Aber die wiederholten Abbrüche von Sprachschule und Ausbildung zeugten von einer unreifen Verhaltensweise. Wäre nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt worden, wäre die Haftstrafe wesentlich höher ausgefallen.

Während der Urteilsverkündung blieb Assad D. zunächst ruhig. Als aber das schriftliche Urteil vor ihm lag und der Dolmetscher es ihm erneut übersetzte, weinte er mehrere Minuten lang.

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