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Matrosenstation in Potsdam: Berufung gegen Kongsnæs gescheitert

Berliner Vorstadt - Die Baugenehmigung für die ehemalige kaiserliche Matrosenstation Kongsnæs ist endgültig rechtskräftig: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Berufung zweier Kläger, darunter Ex-„Bild“-Zeitung-Herausgeber Kai Diekmann, abgelehnt. Diekmann und weitere Anwohner hatten gegen das geplante Restaurant am Jungfernsee geklagt, unter anderem wegen möglicher Lärmbelastung und Beeinträchtigung des Denkmalschutzes durch den Funktionsbau.

Berliner Vorstadt - Die Baugenehmigung für die ehemalige kaiserliche Matrosenstation Kongsnæs ist endgültig rechtskräftig: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Berufung zweier Kläger, darunter Ex-„Bild“-Zeitung-Herausgeber Kai Diekmann, abgelehnt. Diekmann und weitere Anwohner hatten gegen das geplante Restaurant am Jungfernsee geklagt, unter anderem wegen möglicher Lärmbelastung und Beeinträchtigung des Denkmalschutzes durch den Funktionsbau. Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, die Pläne seien „in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde entwickelt“ worden. Da sich die geplante Gastronomie nicht speziell an Jugendliche richtet, hält das Gericht die „Annahme eines leisen Biergartens“ für sachgerecht.

Der Investor Michael Linckersdorff freut sich über das Urteil. „Die Kläger sind krachend gescheitert und ich kann jetzt gelassen der Eröffnung entgegensehen“, sagte er den PNN. Diese erwartet er mittlerweile, nach zahlreichen Verzögerungen, im späten Sommer. Es fehlen noch der Fußboden und die Außenanlagen. Die Gespräche mit einem möglichen Restaurantbetreiber, so Linckersdorff, stünden kurz vor dem Abschluss. 

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