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Aus dem GERICHTSSAAL: Bekleidungs-Odyssee

Verfahren gegen glücklosen Geschäftsführer einer Reinigungsannahme eingestellt

Das Gericht sieht lediglich eine geringe Schuld des Betreibers einer Reinigungsannahme im Sterncenter. Es stellt das Verfahren gegen den Mann auf Kosten der Staatskasse ein. Die als Zeugen geladenen Kunden machen ihrem Unmut auf dem Flur Luft. Sie haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. „Der hat doch kein Geld. Selbst wenn er zum Schadenersatz verurteilt würde, würden wir wohl nichts sehen“, mutmaßt eine um ihr Kleidungsstück geprellte Frau. Die Umstehenden nicken.

Zwischen Juni und August 2006 soll Ronald R.* (35) als Geschäftsführer besagter Wäscherei-Annahmestelle Textilien für über 2300 Euro nicht mehr an die Kunden herausgegeben haben, so die Staatsanwaltschaft. Anfangs glaubten die acht betroffenen Potsdamer den Beteuerungen des Angeklagten noch.

„Er sagte, das Fahrzeug, dass die Sachen von der Wäscherei im Umland nach Potsdam bringen sollte, hatte einen Unfall. Der Fahrer sei schwer verletzt. Deshalb könne ich die Kleidung nicht termingerecht zurückbekommen. Ich hatte noch Mitleid“, empört sich Gerda G.* (68) im Zeugenstand. Wenig später habe sie einen Zettel an der inzwischen geschlossenen Annahmestelle entdeckt. „Darauf stand, man könne sich seine Sachen in Zehlendorf abholen. „Ich musste Bekannte bitten, mich hinzufahren.Wenigstens habe ich meine Sachen wieder.“ „Viermal war ich in der Reinigung im Sterncenter, um die Hose meines Sohnes abzuholen“, berichtet Herbert H.* (56). „Immer bin ich mit neuen Märchen vertröstet worden. Auf einmal war das Geschäft zu. Unter der Telefonnummer, die auf einem Zettel angegeben war, meldete sich niemand. Da habe ich Anzeige erstattet“, so der Lehrer. Auch Maria M.* (72) versuchte vergebens, unter der genannten Zehlendorfer Nummer etwas über den Verbleib ihres Beinkleides zu erfahren. „Die Nummer war falsch. Und meine Hose habe ich bis heute nicht zurück“, ärgert sich die Rentnerin.

Die angenommene Kleidung sei vertragsgemäß von einer Wäscherei gereinigt worden, erzählt der Angeklagte Ronald R. „Irgendwann konnte ich den Betreiber dann nicht mehr bezahlen. Da hat er von seinem zivilrechtlichen Einbehaltungsrecht Gebrauch gemacht.“ Allerdings hätten die meisten der ehemaligen Kunden ihr Eigentum inzwischen wieder, versichert der glücklose Unternehmer.

Ronald R. habe lediglich die erste Rechnung beglichen, ihn auf den restlichen 4000 Euro sitzen lassen, erinnert sich der Inhaber besagter Wäscherei im Zeugenstand. Als auch er sein Unternehmen aufgeben musste, seien die Kleidungsstücke nach Zehlendorf ausgelagert worden. (*Namen geändert.) Hoga

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