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Landeshauptstadt: Baby in Behörden-Obhut

Staatsanwaltschaft ermittelt / Familie des kleinen Mädchens soll Jugendamt nicht bekannt sein

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Verdacht der Misshandlung des fünf Monate alten Babys übernommen, das mit Kopfverletzungen im Ernst-von-Bergmann-Klinikum liegt (PNN berichteten). Der Tatverdacht richte sich gegen Unbekannt, denn „theoretisch kann jeder, der mit dem Kind in Kontakt war, die Verletzungen mitverursacht haben“, sagte Sprecher Christoph Lange gestern. Die 29-jährige Mutter hatte das Mädchen am Sonntag ins Krankenhaus gebracht. Noch ist Lange zufolge unklar, wie es zu den Verletzungen gekommen ist. „Wir schließen weder fremde Gewalteinwirkung noch einen Unfall aus.“ Zu den Ergebnissen der Vernehmungen der Mutter und deren Lebensgefährten machte er zunächst keine Angaben. Es müssten auch noch weitere Personen befragt werden, sagte Lange. Grundsätzlich werde die Staatsanwaltschaft immer eingeschaltet, wenn aus den Umständen zu schließen sei, dass hier eine strafrechtlich relevante Tat „vorliegen könnte“. Im konkreten Fall werde zum Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt.

Der Säugling befindet sich in der Obhut des Jugendamtes. Auch das sei in solchen Fällen Routine, sagte Amtsleiter Norbert Schweers. Das Jugendamt sei zur Sicherung des Kindeswohls da. Das sei aber nicht gleichzusetzen mit dem Sorgerecht. Werde Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung vermutet, überprüfe das Jugendamt zunächst die Kooperationsbereitschaft der Eltern, Hilfe anzunehmen, erklärte Schweers die übliche Vorgehensweise. Danach werde entschieden, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen seien. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen wollte die Stadtverwaltung nichts Näheres zu der Familie des fünf Monate alten Mädchens sagen. Nach PNN-Informationen soll sie aber bisher den Behörden nicht bekannt sein.

Die öffentliche Diskussion solcher Fälle helfe dem Jugendamt, erklärte Schweers. „Seitdem sind viele wachsamer.“ Die Zahl der Meldungen sei in den vergangenen Monaten um 30 Prozent gestiegen. In seinem Amt hätten alle – von der Sekretärin bis zum Amtsleiter – so genannte Aufnahmebögen, in die die Meldungen von Kindeswohlgefährdung aufgenommen würden. Wie viele das allerdings 2007 waren, wolle die Verwaltung in Vorbereitung auf den nächsten Jugendhilfeausschuss Ende Januar ausgezählt haben, so Schweers. Zumindest könne er sagen, dass sich hinter drei Vierteln der Hinweise tatsächliche erzieherische Probleme verbargen. Der Jugendamtsleiter verwies außerdem darauf, dass Potsdam die Erfordernisse des 2006 geänderten Kinder- und Jugendhilfegesetzes bereits erfülle. So hätten inzwischen alle 90 Träger der Jugendhilfe die Vereinbarung zum Kinderschutz unterschrieben. Außerdem habe jeder Träger ein Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung ausarbeiten und einen Sachbeauftragten benennen müssen. Nicola Klusemann (mit dpa)

Nicola Klusemann (mit dpa)

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