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Aus dem GERICHTSSAAL: Autodiebstahl war nur vorgetäuscht Geldstrafe wegen Versicherungsbetrugs

Zwei Monate lang stand der Toyota von Jörg J.* (45) zum Verkauf im Internet, aber niemand wollte ihn haben.

Zwei Monate lang stand der Toyota von Jörg J.* (45) zum Verkauf im Internet, aber niemand wollte ihn haben. Da reifte in dem Angestellten ein verhängnisvoller Plan. Doch der anscheinend geglückte Coup ging nach hinten los. Das Amtsgericht unter Vorsitz von Kerstin Nitsche verurteilte den Potsdamer jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat und Versicherungsbetruges zu einer Geldstrafe von 1600 Euro.

Jörg J. saß zum ersten Mal auf der Anklagebank, und das war ihm eine Lehre. Erleichtert, endlich einen Schlussstrich unter das Ganze ziehen zu können, erzählte er ohne Umschweife, was ihn Ende 2011 geritten hatte, Polizei und Versicherung hinters Licht zu führen. „Ich fahre seit 1993 Auto, immer Volvo. Doch der letzte ging nach über zehn Jahren kaputt.“ Da sein finanzielles Korsett äußerst eng war, die Ehefrau sich zudem in der Existenzgründungsphase befand, die kaum Geld abwarf, sei er auf ein günstiges Fahrzeug angewiesen gewesen. Der daraufhin erworbene Toyota schien allerdings ein „Montagsauto“ gewesen zu sein. Ständig ging etwas kaputt. Der Ärger über den Neuzugang wuchs. Er sollte weg. Statt eines seriösen Kaufinteressenten kam plötzlich Mister X. „Der hat mir den Floh ins Ohr gesetzt, wegen dem ich jetzt hier bin“, so der Angeklagte. Über Nacht verschwand der ungeliebte Toyota von seinem Stellplatz. Am 16. Dezember 2011 erstattete Jörg J. bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls. Die Versicherung, der er den Verlust meldete, ersetzte den vermeintlichen Schaden in Höhe von 16 000 Euro.

Sein schlechtes Gewissen hinderte Jörg J. allerdings daran, das Geld auszugeben. „Mir war schon klar, dass das nicht rechtens war. Deshalb bin ich auch nicht auf die Malediven gefahren oder habe die Tausender verprasst“, sagte er.

„Mein Mandant hat der Versicherung die gesamte Summe samt Zinsen zurückgezahlt“, betonte der Verteidiger. Deshalb könne von einer Bestrafung abgesehen werden. Ihm schwebe die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Damit zeigte sich die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Der Angeklagte habe sich fast ein Jahr lang mit der Rückzahlung Zeit gelassen und weigere sich, den wahren Namen von Mister X. zu nennen. „Ein Denkzettel muss sein. Er ist in dieser Höhe notwendig, aber auch ausreichend", führte die Richterin aus. (*Name geändert.) Hoga

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