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Ein Mann sollte seinen Ausweis am Eingang der Flüchtlingsunterkunft abgeben, weil er einem Flüchtling helfen wollte. Weil er seinen Perso nicht abgab, durfte er nicht in das Gebäude.

© dpa (Symbolbild)

Flüchtlingsunterkunft an der Pirschheide: Asyl-Helfer sollten Ausweis am Eingang abgeben

Auch in der Flüchtlingsunterkunft an der Pirschheide gibt es Beschränkungen für Besucher. Ein Flüchtlingshelfer sollte am Eingang seinen Personalausweis abgeben - eine rechtswidrige Regelung.

In Potsdam gibt es wieder Ärger mit Besucherbeschränkungen in Flüchtlingsheimen. Deswegen hat die Stadtverwaltung die Heimbetreiber nun angeschrieben, damit speziell die Einlasskontrollen am Eingang der Häuser rechtskonform ablaufen – und nicht am Gesetz vorbei.

Konkreter Auslöser ist ein Streit in der Flüchtlingsunterkunft an der Pirschheide. Dort hatte ein Flüchtlingshelfer, ein 36 Jahre alter Gymnasiallehrer aus Potsdam, bereits Ende August einem Asylbewerber bei der Amtspost helfen wollen. Doch dann die Überraschung: Der Helfer sollte am Eingang seinen Personalausweis hinterlegen, sonst dürfe er das Gebäude nicht betreten. Doch das lehnte der Helfer ab, verwies auf das Personalausweisgesetz. Dort heißt es gleich im Paragrafen eins: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“ Doch der Hinweis auf das gesetzliche Verbot zur Ausweisabgabe änderte nichts. Es folgte ein reger E-Mail-Verkehr mit dem Heimbetreiber, dem Internationalen Bund. Ohne Erfolg. Der Helfer blieb zunächst zu Hause.

Stadt Potsdam: "Diese Regelung ist eindeutig rechtswidrig"

Nun haben die PNN den Fall der Pressestelle der Stadtverwaltung geschildert. Dort ist die Meinung eindeutig. „Diese Regelung ist eindeutig rechtswidrig“, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow. Eine solche Vorgehensweise habe die Stadt auch nicht angewiesen. Der neue Sozialbeigeordnete Mike Schubert (SPD) habe daher noch einmal alle Heimbetreiber informieren lassen, dass Ausweise nicht als Pfand hinterlegt werden dürfen. „Aus unserer Sicht sollte ein Besucherbuch geführt werden, in dem sich Gäste ein- und austragen“, sagte Brunzlow. Dabei sollte der Ausweis vorgezeigt werden, um die Angaben des Besuchers überprüfen zu können.

Beim Heimbetreiber, dem Internationalen Bund, verteidigt man die Regelung. „Wir als Betreiber und auch unsere Sicherheitsfirma haben den Auftrag, die Flüchtlingseinrichtungen zu schützen“, sagte Koordinator Reinhold Ehl. Man müsse dabei sicherstellen, dass in der Einrichtung nicht gemeldete Personen die Unterkunft bis 22 Uhr zu verlassen haben. Dazu reiche die bloße Hinterlegung von Namen und Anschrift nicht aus. So hätten es zuletzt auch andere Flüchtlingseinrichtungen gehandhabt. Ehl: „Der Schutz unserer Bewohner steht für uns über dem zitierten Paragrafen aus dem Personalausweisgesetz.“ Diese Bemerkung zog Ehls Vorgesetzte Frederike Hoffmann am Donnerstag zurück, diese sei nicht abgestimmt gewesen. Man befinde sich mit der Stadt in Gesprächen, wie nächtliche Besucherbeschränkungen umgesetzt werden sollen, sagte sie. Gleichwohl müsse der Sicherheitsdienst in Hinblick auf das Thema Brandschutz angeben können, wie viele Menschen sich im Gebäude befinden.

Ärger um Besuchszeiten in Flüchtlingsheimen

Schon vor einem Monat hatte es Ärger um Besuchszeiten in Flüchtlingsheimen gegeben. Wie die Stadtverwaltung jetzt in einer Antwort an die Fraktion Die Andere bekräftigte, werde künftig die in allen Unterkünften geltende Hausordnung durchgesetzt – die grundsätzlich Besuchszeiten zwischen 7 und 22 Uhr vorsieht. Eine Übernachtung müsse abgesprochen werden, unter anderem aus Sicherheits- und Ordnungsgründen, um andere Bewohner nicht zu stören. Vorher hätten einzelne Besucher teilweise über Tage und ohne sachliche Gründe in Unterkünften übernachtet, hieß es gegenüber den PNN. Daher hatte die Stadt die Betreiber zuletzt aufgefordert, in den Heimen besser zu kontrollieren. 

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