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ATLAS: Anspruch rechtens

ATLAS Günter Schenke zum Rechtsstreit Griebnitzsee-Ufer Im Beschluss des Amtsgerichts zum Streit um das Griebnitzsee-Ufer räumt der Richter der Stadt eine so genannte „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch ein. Potsdam kann damit seinen Anspruch auf den Kauf der Grundstücke sichern.

ATLAS Günter Schenke zum Rechtsstreit Griebnitzsee-Ufer Im Beschluss des Amtsgerichts zum Streit um das Griebnitzsee-Ufer räumt der Richter der Stadt eine so genannte „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch ein. Potsdam kann damit seinen Anspruch auf den Kauf der Grundstücke sichern. Endgültig entschieden ist damit nichts. Aber jede nachfolgende Gerichtsentscheidung muss sich an den Tatsachen orientieren, die der Amtsrichter so begründet: „Unstreitig sollen die Grundstücke durch die Antragstellerin (die Landeshauptstadt Potsdam, G.S.) für einen “Uferpark Griebnitzsee“ verwendet werden. Diese Entscheidung der Antragstellerin begründet zunächst einen Anspruch auf den Erwerb des Grundstücks zu zumutbaren Bedingungen. Die Nutzung für einen Park begründet nämlich ein öffentliches Interesse i.S. v. § 31 Mauergesetz“ . Danach scheint die Sache klar, einschließlich des Erwerbs der Mauergrundstücke „zu zumutbaren Bedingungen.“

Günter Schenke

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