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Landeshauptstadt: Acht-Punkte-Plan für gütliche Einigung

Im Streit um die Ufergrundstücke am Griebnitzsee setzen derzeit beide Seiten auf Verhandlungen

Im Streit um die Ufergrundstücke am Griebnitzsee setzen derzeit beide Seiten auf Verhandlungen Acht Punkte umfasst der aktuelle „Vorschlag für eine gütliche Einigung“ der Stadtverwaltung an die Grundstücksbesitzer, Antragsteller und Alteigentümer am Ufer des Griebnitzsees. Wichtigste Punkte: Verzicht auf das städtische Vorkaufsrecht an den Ufergrundstücken. Dafür soll der Uferweg öffentlich bleiben und dies in Form eines Wegerechtes im Grundbuch juristisch festgeschrieben werden. Die Eigentümer sollen die Möglichkeit haben, den Uferweg in Richtung Wasser zu verlegen, damit sie mehr Grundstücksfläche privat nutzen können und sie sollen auch Geländeaufschüttungen vornehmen können, damit das Terrain wieder die Form bekommt wie vor dem Mauerbau 1961. Ihre Wünsche nach Boots- und Teehäusern sollen im laufenden B-Planverfahren einbezogen und abgewogen werden – wenn sie den historischen Vorgaben entsprechen. Die Anlieger sollen auch an der Gestaltung des Uferparks beteiligt werden, zum Beispiel daran, wo Bänke oder Klettergerüste aufgestellt werden. Außerdem soll eine Parkordnung erarbeitet werden, die verhindert, dass insbesondere in den schmalen Uferbereichen unterhalb der Privatgrundstücke gezeltet oder gelärmt wird. Die Stadt will im Falle einer Einigung auch auf Enteignung oder enteignungsgleiche Eingriffe verzichten und es sollen dann auch alle anhängigen Gerichtsverfahren als erledigt gelten. So weit der Acht-Punkte-Plan, der sich wie ein von Vernunft geprägter Kompromiss liest. Immerhin könnte so doch der öffentliche Uferpark – wenn auch in differenzierter Ausprägung – entstehen, würden sich viele Wünsche der Anlieger erfüllen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass einige der in der Vergangenheit klagefreudigsten Anlieger hinter den Kulissen längst mit dem Stadtplanungsamt zusammen einen Plan zur Ufergestaltung in ihrem Seeabschnitt erarbeiten. Für die rund 700 Meter in der Virchowstraße liegt bereits ein detaillierter Plan vor – doch von einer juristischen Einigung sind beide Seiten noch weit entfernt. Aber immerhin: Finanzbeigeordneter Burkhard Exner sagte gestern, er habe den Anschein, dass das Klima besser geworden sei. Nach Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn seien derzeit eher moderate Töne zu hören. Doch bevor es zu wirklichen Einigungen kommen wird, dürfte noch Zeit vergehen. Die gestrigen Letter of Intend mit drei Grundstückseignern aus der Stubenrauchstraße wurden von anderen Eigentümern als „Mogelpackung“ abgetan. Der Vorwurf: Die Grundstücksbesitzer, die den Uferstreifen für eine öffentliche Nutzung frei geben wollen, hätten nur ein großes Interesse daran, nicht selbst kaufen zu müssen. Bei mindestens einem Grundstück sei aber vertraglich festgeschrieben, dass im Fall der Möglichkeit des Erwerbs der jetzige Grundstückseigentümer das Ufergelände vom Alteigentümer auch erwerben müsse - zum vollen Verkehrswert. Hier gibt es also Klärungsbedarf. Und auch die Rechtspositionen von Stadt und Anliegern liegen weiter meilenweit auseinander. So sei es laut Exner „nicht gänzlich abwegig“, dass die Stadt am Ende doch ein Erwerbsrecht für alle Grundstücke besitze. Exner betonte gestern jedoch, dass die Stadt nicht darauf aus sei, den Streit um die Erwerbsrechte bis in die letzte Instanz zu tragen. Der Beigeordnete: „Wir können uns so einigen – wenn wir wollen.“

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