Tagesspiegel Plus
300 Pappeln an der Nuthe in Potsdam: Gericht untersagt Fällung – vorerst
Gilt die Wegesicherungspflicht für einen Trampelpfad entlang der Nuthe? Das Verwaltungsgericht Potsdam ließ diese Frage offen, verbot der Stadt aber einstweilig die Fällung der Pappeln.
Von Erik Wenk
Im Streit um die Fällung von 316 Pappeln entlang der Nuthe hat das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg stattgegeben: Das Gericht entschied am 23. Februar, dass die Stadt Potsdam die geplanten Rodungs- und Fällmaßnahmen zu unterlassen hat. Darüber informierte der BUND in einer Pressemitteilung.
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