Kündigungsschutzklage von Ines R.: Fall Oberlin im Februar vor Arbeitsgericht
Für den Mord an vier Schwerbehinderten wurde Ines R. im Dezember verurteilt. Nach der Tat hatte das Oberlinhaus der Potsdamerin fristlos gekündigt. Dagegen geht sie juristisch vor.
Potsdam - Die juristische Aufarbeitung der Gewalttat im Babelsberger Behindertenwohnheim Thusnelda-von-Saldern-Haus mit vier Toten geht auch nach der Verurteilung der Pflegekraft Ines R. weiter. Am 1. Februar wird vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage der früheren Oberlin-Mitarbeiterin weiterverhandelt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Das Oberlinhaus, zu dem die Wohneinrichtung für schwerstbehinderte Menschen gehört, hatte Ines R. nach der Tat die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dagegen geht die Potsdamerin juristisch vor.
Das Arbeitsgericht hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt, weil das Strafverfahren zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Das Landesarbeitsgericht hatte im Oktober einer Beschwerde des Oberlinhauses dagegen stattgegeben und entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren fortgeführt werden müsse. Kurz vor Weihnachten verurteilte das Landgericht Potsdam Ines R. in dem Mordprozess zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Zudem wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
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