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Beseitigung von Hundehaufen: Für Blinde soll es nun eine Ausnahmeregelung geben.

© dpa

Kommentar über die Potsdamer Hundekot-Posse: Nachhilfe in Sachen Bürgerfreundlichkeit

Das Potsdamer Ordnungsamt sagte einer blinden Frau, dass es für sie keine Ausnahme gibt und sie die Haufen ihres Blindenhundes beseitigen muss. Jetzt wurde eine Lösung gefunden, aber nicht vom Ordnungsamt. Vielleicht bräuchte die dortige Bereichsleiterin mal Nachhilfe, meint PNN-Autor Henri Kramer.

Potsdam - Eigentlich ist die ganze Angelegenheit beschämend. Schon der Beginn: Dass Passanten eine offenkundig blinde Frau anschimpfen, weil ihr Blindenhund ein Häufchen hinterlässt, ist bereits mehr als unschön. Die Frau wendete sich dann hilfesuchend an die Stadtverwaltung – und erhielt von einer Bereichsleiterin des Ordnungsamts im schönsten Bürokratendeutsch mehrfach erklärt, warum es eine Ausnahmeregelung für Sehbehinderte nicht offiziell geben kann. Die Sehbehinderten könnten schließlich mit Hilfe von langstieligen Zangen den Hundewürsten nachstochern, so die absurde Argumentation. Dafür hat das Rathaus am Montag zu Recht viel Spott geerntet.

Das einzig Gute: Trotz der Negativ-Schlagzeilen hat sich der verantwortliche neue Beigeordnete Mike Schubert (SPD) nicht in die Schmoll- und Aussitzecke verzogen, sondern gehandelt. Die Lösung war denkbar einfach: Nun soll es, wie in anderen Städten längst üblich, eine schriftlich fixierte Ausnahmeregelung geben. Und das Ordnungsamt? Wird nun noch ein wenig Hohn ertragen müssen. Nach dem Motto: Soll die betreffende Bereichsleiterin zur Strafe für unsensibles Kommunizieren doch einmal eine Stunde lang „Blindekuh“ mit Hundehaufen spielen – oder schlicht Nachhilfe in Sachen Bürgerfreundlichkeit erhalten.

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