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Sabine Schicketanz.

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Kommentar über die Geschwisterkind-Regelung: Vorzug muss sein

Weil das ältere Geschwisterkind eine Grundschule besucht, gibt es nicht mehr die Garantie, dass auch das jüngere Kind dort zur Schule gehen kann. Deswegen braucht es jetzt eine neue Geschwister-Regelung. Ein Kommentar.

Potsdam - Jetzt ist wieder aktuell, was schon vor Monaten einmal für Aufregung sorgte: Die sogenannte Geschwister-Regelung an den Grundschulen der Landeshauptstadt gilt nicht mehr. Sicher, noch ist nicht abzusehen, für welche Schwierigkeiten diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sorgen wird. Klar allerdings scheint, dass es nicht ohne Frust bei betroffenen Familien abgehen wird. Denn ohne die Geschwisterkind-Regelung wird es für jene, deren älteres Kind nicht an der zuständigen Schule lernt, zum Problem, das jüngere Kind an der gleichen Schule einzuschulen. Wenn nicht gerade die sogenannten „wichtigen Gründe“ greifen, kann es durchaus sein, dass Eltern ihre Kinder am frühen Morgen in zwei Richtungen durch die Stadt zur Schule bringen müssen – zeitgleich wohlgemerkt. Abgesehen von all den wohltuenden Effekten, die es sonst hat, wenn Geschwisterkinder die gleiche Grundschule besuchen können.

Die derzeitige Lage, in der Geschwisterkinder keinerlei Vorzüge genießen, kann ganz und gar nicht im Sinne der zuständigen Behörden sein. Daher muss jetzt die Initiative ergriffen werden, eine juristisch wasserdichte Geschwister-Regelung neu aufzulegen, die sobald wie möglich in Kraft treten kann. Um alle Schwierigkeiten zu verhindern.

Und was meinen Sie? Braucht es eine neue Geschwister-Regelung? Schreiben Sie uns an leserpost@pnn.de!

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