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Kommentar über das geplante Gerichtsverfahren zur FH-Besetzung: Rechtsstaat

Am Dienstag steht erstmals einer der linken Aktivisten vor Gericht, die im vorigen Sommer mit einer schlagzeilenträchtigen Aktion die Fachhochschule (FH) besetzt haben – aus Protest gegen den inzwischen begonnenen und zuvor mehrfach vom Stadtparlament bestätigten Abriss des Gebäudes. Mit einem Polizeieinsatz musste die Aktion damals beendet und das Hausrecht der FH durchgesetzt werden – es gab Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Am Dienstag steht erstmals einer der linken Aktivisten vor Gericht, die im vorigen Sommer mit einer schlagzeilenträchtigen Aktion die Fachhochschule (FH) besetzt haben – aus Protest gegen den inzwischen begonnenen und zuvor mehrfach vom Stadtparlament bestätigten Abriss des Gebäudes. Mit einem Polizeieinsatz musste die Aktion damals beendet und das Hausrecht der FH durchgesetzt werden – es gab Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch. Dies alles sehen die linken Aktivisten von Stadtmitte für alle nun als Kriminalisierung ihres Widerstands, wie sie in einer aktuellen Pressemitteilung schreiben. Und: „Der Rückgriff auf Polizei und Strafverfahren, um die Befürworter*innen einer demokratischen, bunten und sozialen Stadt mundtot zu machen, ist ein Armutszeugnis für das Demokratieverständnis der Stadtregierung.“

Doch die Anzeigen hat nicht die Stadtregierung gestellt, und auch die folgenden Ermittlungen der Justiz sind in Deutschland zum Glück getrennt von Legislative und Exekutive. Vielmehr ist es doch so: Hätten die Aktivisten vor der FH protestiert, wäre das völlig legitim und juristisch sauber gewesen. Anders ist es mit einer Besetzung gegen den Willen von Hauseigentümern – ob es dafür eine Strafe gibt, muss am Dienstag ein Richter entscheiden. Das Ganze heißt Rechtsstaat.

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