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Mit der Auseinandersetzung in der Baubehörde in Potsdam beschäftigt sich jetzt die Staatsanwalschaft.

© David Ebener/dpa

Horror-Prozess am Landgericht Potsdam: 37-Jähriger soll Kleinkind vergiftet haben

Ein Mann soll dem schreienden eineinhalbjährigen Sohn seiner Freundin einen tödlichen Medikamentencocktail verabreicht haben - "um selbst ruhig schlafen zu können“, wie es in der Ankündigung des Landgerichts heißt.

Potsdam/Schlaatz - Die Anklage klingt fürchterlich: Ein 37-jähriger Potsdamer muss sich ab dem kommenden Dienstag wegen mutmaßlichen Mordes an einem Kleinkind verantworten. Der Fall liegt schon mehr als drei Jahre zurück. Es geht um einen Abend am 29. März 2014. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam soll der Mann damals dem schreienden, erst eineinhalbjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin einen „tödlichen Medikamentencocktail verabreicht haben, um ihn zu töten und selbst ruhig schlafen zu können“. So steht es in der Ankündigung des Landgerichts zu dem Verfahren. Der Angeklagte soll demnach den bitteren Geschmack der Medikamente dadurch überdeckt haben, dass er sie in süßem Tee beziehungsweise Babybrei auflöste. Der Junge starb demnach am späten Abend an einer Vergiftung. Tatort soll eine Wohnung im Stadtteil Schlaatz sein. 

Zudem fanden Ermittler bei einer späteren Durchsuchung seiner Wohnung 0,04 Gramm Amphetamine – auch dazu gibt es einen Anklagepunkt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weiterhin soll der Mann am 11. Januar 2016 mit einem Auto in Neuruppin unterwegs gewesen und ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sein. Inzwischen sitzt der Mann in Untersuchungshaft, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage bestätigte. 

Lebenslange Freiheitsstrafe droht - Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Verteidiger des Angeklagten ist der Neuruppiner Strafrechtler Christoph Balke. Er sagte den PNN am Donnerstag, sein Mandant bestreite die Tatvorwürfe. Zu Einzelheiten wollte sich der Anwalt zunächst nicht weiter äußern.

Der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts ist zunächst bis Mitte Dezember angesetzt, zwölf Verhandlungstage sind terminiert. Vorsitzender Richter ist Theordor Horstkötter, der unter anderem den Prozess wegen der Kinder-Morde an Elias und Mohammed geleitet hatte. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Nach ähnlicher Anklage im Jahr 2014 verurteilte das Gericht einen Angeklagten zu 15 Jahren Haft

Schon vor zwei Jahren hatte das Potsdamer Landgericht einen ähnlichen Fall verhandelt. Nach Gift-Attacken auf ein Kleinkind war der damals angeklagte Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt worden – wegen versuchten Mordes. Die Anklage hatte dem ebenfalls 37-Jährigen aus Schleswig-Holstein vorgeworfen, seiner Tochter von März bis Juni 2014 Desinfektions- und Reinigungsmittel verabreicht zu haben. Das Mädchen war damals acht Monate alt.

Der Angeklagte hatte nach Auffassung der Richter von seinem eigenen Versagen im Alltag ablenken wollen und deswegen den Gift-Cocktail verabreicht. Weil sie nicht mehr zunahm und wuchs, war das kleine Mädchen ab März 2014 immer wieder ins Krankenhaus gekommen. Erst in Neumünster, schließlich in Brandenburg an der Havel. Dort schöpften die Ärzte Verdacht: Der Zustand des Mädchens hatte sich immer im Beisein der Eltern verschlechtert, neben dem Personal hatten nur sie Zugang zu dem Mädchen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe damals bestritten. 

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