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Groß Glienicke: Maßnahmen gegen den Straßenstrich

Die Stadt Potsdam will ein neues Gesetz gegen Prostitution nutzen.

Groß Glienicke - Die Stadtverwaltung hat Maßnahmen gegen den Straßenstrich am Ortsausgang von Groß Glienicke angekündigt. Mit dem im Juli in Kraft tretenden Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes liege eine neue Rechtsgrundlage vor. „Die sich daraus ergebenen Handlungsbedarfe und -möglichkeiten werden aktuell durch die Verwaltung geprüft“, teilte das Ordnungsamt jetzt dem Ortsbeirat von Groß Glienicke mit. Ins Detail geht das Rathaus allerdings noch nicht.

In dem im November 2016 beschlossenen Gesetzestext ist unter anderem geregelt, dass sogenannte Prostitutionsfahrzeuge, in denen Prostituierte sexuelle Dienstleistungen anbieten, angemeldet werden müssen. Außerdem kann die Aufstellung solcher Fahrzeuge zum Schutz von Anwohnern untersagt werden. Auch Personenkontrollen sind erlaubt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung erklärtermaßen das Prostitutionsgewerbe schärfer reglementieren und Frauen besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden schützen. Es sieht auch eine Genehmigungspflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50 000 Euro verhängt werden.

Mitte November hatte der Ortsbeirat von Groß Glienicke einstimmig Maßnahmen zur Eindämmung der Prostitution gefordert (PNN berichteten). Vor allem wegen Schulkindern und zwei Kitas in der unmittelbaren Umgebung wurde ein Sperrkreis für Prostitution von 750 Metern im Umkreis der Straßen Grüner Weg/Eichengrund angeregt. Für eine bessere Handhabe der Stadt könne auch das Ortseingangsschild nach Norden verlegt werden, hatte der Ortsbeirat in seinem Beschluss gefordert. Es habe bereits Beschwerden von Eltern, aber auch von Nutzern des Zugangsweges zur Naturlandschaft in der Döberitzer Heide der Heinz-Sielmann-Stiftung gegeben, hieß es zur Begründung.

Schon mehrfach hatte es Ärger wegen der Prostituierten an den jeweiligen Ortsausgängen gegeben. Bisher hatten die Potsdamer Stadtverwaltung und ihr zuständiges Ordnungsamt stets erklärt, kaum eine Handhabe zu besitzen, weil Prostitution kein anzeigepflichtiges Gewerbe und außerdem nicht strafbar sei. Mit dem neuen Gesetz kann Prostitution nun an bestimmten Orten verboten werden, wenn „sich dadurch eine Gefährdung der Jugend“ ergibt, wie es in Juristendeutsch heißt.

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