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Groß Glienicke: Kein Geld, kein Baurecht

Bebauungsplan in Groß Glienicke wurde gestoppt, weil Grundbesitzer nicht zahlen wollten.

Groß Glienicke - Ein Bebauungsplan für den nördlichen Teil Groß Glienickes – genannt Am Weinberg – ist gescheitert. Damit dürfen in dem Areal zwischen Seeufer und Gutspark vorerst keine Neubauten errichtet werden. Möglich wären dort bis zu 65 Einfamilienhäuser für rund 170 Bewohner gewesen. Doch daraus wird nun nichts.

Hintergrund ist die Weigerung der meisten Grundstücksbesitzer, sich an den Kosten für die soziale Infrastruktur zu beteiligen, die laut einer Richtlinie der Stadt fällig geworden wären, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Der Bebauungsplan solle nun nicht weiter verfolgt werden. Das Rathaus bereite derzeit eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vor.

Eigentlich sollte mit dem Bebauungsplan eine behutsame Verdichtung der noch unbebauten Grundstücke ermöglicht werden. Außerdem sollte eine Schutzzone zum denkmalgeschützten Gutspark ebenso gesichert werden wie ein Durchgang zum Uferweg. Begonnen hatte das Verfahren schon 1997 – also vor der Eingemeindung von Groß Glienicke. Nach 20 Jahren ist nun Schluss.

Wäre das Potenzial für eine Nachverdichtung ausgeschöpft worden, hätten auf dem Areal Wohnungsbauten mit maximal 7800 Quadratmetern Geschossfläche errichtet werden können, heißt es in einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung an die Stadtverordneten. Rechnerisch war die Verwaltung dabei von Einfamilienhäusern mit durchschnittlich 120 Quadratmetern Fläche und 2,7 Bewohnern ausgegangen.

Neben der Stadt selbst gibt es in dem Gebiet sechs weitere Grundstückseigentümer. Ihnen wären durch den Bebauungsplan zusätzliche Baurechte eingeräumt worden – allerdings nicht zum Nulltarif. Denn in Potsdam gilt seit 2013 die sogenannte Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung. Sie soll, kurz gesagt, einen Teil des Wertzuwachses abschöpfen, um damit die Schaffung von Kita- oder Schulplätzen für die zusätzlichen Bewohner mitzufinanzieren. Rund zwei Millionen Euro hat die Stadt seit Inkrafttreten auf diesem Wege eingenommen.

Damit es dazu kommt, müssen die Eigentümer allerdings in einen städtebaulichen Vertrag einwilligen. Im Frühjahr 2016 habe die Verwaltung entsprechend auch die Groß Glienicker Grundstücksbesitzer angefragt. Doch die waren nicht begeistert. Teilweise erklärten sie, ohnehin nicht bauen zu wollen. Andere gaben an, die in der Richtlinie verlangten Kosten nicht tragen zu wollen. Schließlich hatte keiner der Eigentümer zugestimmt. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sieht den Fall als Beleg, dass die Richtlinie ernst zu nehmen ist: „Damit zeigt sich, dass wir durchaus die Möglichkeit haben, die Vorgaben in diesen Belangen auch durchzusetzen“, schrieb er jüngst in seiner wöchentlichen Kolumne.

Betroffen vom Stopp des Verfahrens ist auch das Alexanderhaus. Dort soll ein interreligiöses Gedenk- und Begegnungshaus entstehen. Für die Sanierung war erst im Juli 2016 eine Finanzierungszusage über 140 000 Euro von der Bundeskulturbeauftragten gekommen. Später unterzeichneten Kulturstaatssekretär Martin Gorholt und Oberbürgermeister Jann Jakobs (beide SPD) eine Absichtserklärung zur Sanierung und Zukunft des früheren Wochenendhauses des jüdischen Arztes und früheren Berliner Ärztekammerpräsidenten Alfred Alexander.

Für die Realisierung sind allerdings über die Sanierung hinaus weitere bauliche Anlagen erforderlich, heißt es in der Mitteilungsvorlage. Zum Beispiel muss eine Zufahrt gebaut werden. In Gefahr ist das Projekt dennoch nicht: Für den Standort soll nun ein eigener sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Davon könnte das Projekt sogar profitieren. In dem Verfahren gäbe es weniger Beteiligte. Es könnte also schneller gehen. Marco Zschieck

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