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Ziegen auf dem Kitabauernhof in Groß Glienicke.

© Andreas Klaer

Fehlende Genehmigungen: Ortsbeirat Groß Glienicke will Kitabauernhof retten

Das Gremium will sich für das bedrohte Landgut einsetzen. Auf Kosten des Eigentümer soll nun ein Plan erarbeitet werden. 

Potsdam - Der Ortsbeirat Groß Glienicke setzt sich für das von Abrissverfügungen der Bauverwaltung bedrohte Landgut samt Kitabauernhof am Eichengrund ein. Ortsvorsteher Winfried Sträter (Groß Glienicker Forum) bestätigte den PNN, dass das Gremium am Dienstagabend mit knapper Mehrheit einen Antrag der Linken beschlossen hat, wonach zur Rettung des Hofs ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden soll – auf Kosten des Eigentümers. Damit könne man die fehlenden Genehmigungen nachträglich einholen, hofft die Linke. 
Ferner habe man im Ortsbeirat mit deutlicher Mehrheit für einen von Sträter selbst gestellten Antrag gestimmt, wonach eine Lösung angestrebt werden soll, die den Erhalt der Anlagen ermöglicht. „Es sollte verhindert werden, dass mit Abrissverfügungen wieder eine ungeordnete hässliche Ortseingangssituation entsteht“, sagte Sträter. Zudem habe man sich auf Initiative der CDU auf einen Zusatzpassus verständigt: „Wir fordern die Stadt auf, in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer sicherzustellen, dass eine breite öffentliche Nutzung des Geländes garantiert wird.“ Damit könne man auch verhindern, dass der Eigentümer nachträglich privatwirtschaftlichen Nutzen aus seinem Vorgehen ziehen kann. „Wir müssen einen konstruktiven Ausweg aus der Situation suchen“, sagte Sträter. 

Eine Überprüfung des Oberverwaltungsgerichts steht aus

Der Beschluss des Beirats ist allerdings für die Bauverwaltung nicht bindend. Diese sieht wie berichtet keinerlei Handlungsspielraum, die als Schwarzbau eingestufte Anlage nachträglich zu genehmigen, zumal diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Dabei beruft man sich auch auf eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts, die aber noch vom übergeordneten Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überprüft werden muss. 

Kritiker werfen der Bauverwaltung vor, ihren Ermessensspielraum in dem Fall nicht auszuschöpfen und mit dem harten Vorgehen den Eigentümer des Gutshofs zu ruinieren. Auch Sträter sagte, die Gemengelage sei schwierig: „Auf der einen Seite ist hier aus einem unansehnlichen Gelände eine ansehnliche Anlage geschaffen worden, auf der anderen Seite ist die nicht eingeholte Baugenehmigung auch keine Lappalie.“ 

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