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Fälle Mohamed und Elias: Urteil Silvio S.: Staatsanwaltschaft und Verteidiger legen Revision ein

Ein Fall für den Bundesgerichtshof: Nach dem Urteil gegen Silvio S. legt die Staatsanwaltschaft Revision ein. Sie will Sicherungsverwahrung für den Kindermörder durchsetzen. Aber auch der Anwalt meldete sich.

Die Morde an Elias (6) und Mohamd (4) könnten nun ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) werden. Nach dem Urteil gegen den Kindermörder Silvio S. hat die Staatsanwaltschaft Potsdam vorsorglich Revision eingelegt, ebenso die Verteidigung des 33-Jährigen. 

Als Grund nannte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf PNN-Anfrage, dass das Landgericht in seinem Urteil keine Sicherungsverwahrung für den 33-Jährigen verhängt hat. Die Staatsanwaltschaft wolle weiterhin erreichen, dass gegen Silvio S. Sicherungsverwahrung angeordnet wird, sagte der Behördensprecher. Allerdings müsse die Behörde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um zu beurteilen, wie erfolgreich ein ausformulierter Antrag auf Revision sei – dann werde man endgültig entscheiden. Gerichte können bei der Verurteilung von als besonders gefährlich eingestuften Straftätern anordnen, dass sie nach Verbüßung der Gefängnisstrafe zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung untergebracht und dort weiter therapiert werden

Nicht nur die Anklagebehörde will gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom vergangenen Dienstag vorgehen, sondern auch die Verteidigung. Anwalt Mathias Noll sagte den PNN am Samstag, dass er am Freitag "vorsorglich fristwahrend Revision" eingelegt habe. 

Das Landgericht Potsdam hatte gegen Silvio S. am Dienstag lebenslange Haft verhängt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dem Urteril zufolge hat S. die kleinen Jungen Elias und Mohamed aus sexuellen Motiven heraus entführt, schwer misshandelt und dann ermordet. 

Durch die besondere schwere der Schuld muss die Haftstrafe deutlich länger sein als 15 Jahre, eine Entlassung stets von einem Gericht überprüft werden. Die Hürden für eine Freilassung nach 15 Jahren sind deutlich höher als bei einfacher lebenslanger Haft. Allerdings verzichtete das Gericht gegen S. auf die Anordnung einer von der Staatsanwaltschaft geforderten anschließenden Sicherungsverwahrung, weil bei Silvio S. ein Hang zu weiteren Straftaten nicht zu beweisen sei.

Die Anwälte von Silvio S. hatten im Prozess die besondere Schwere der Schuld nicht gesehen. Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das grundsätzliche Urteil wegen zweifachen Mordes wird dabei nicht infrage gestellt, nur die Frage Sicherungsverwahrung erneut bewertet.

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