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Sackgasse. Der Uferweg am Groß Glienicker See ist gesperrt

© Andreas Klaer

Entscheidung über Uferweg am Groß Glienicker See: Oberlandesgericht legt Termin fest

Lange hat es gedauert, nun gibt es einen Termin für die Berufungsverhandlung über die erste Enteignung am Groß Glienicker See. Der Ortsbeirat hat indessen noch andere Ideen.

Potsdam - Die Entscheidung über den Uferweg in Groß Glienicke rückt näher. Der Baulandsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) hat nun einen Verhandlungstermin zur ersten Klage gegen eine Enteignung von Seeanrainern bestimmt. Das Berufungsverfahren sei für den 1. April 2022 terminiert, teilte Sprecherin Judith Janik auf PNN-Anfrage mit. Die Bekanntgabe des Termins hatte sich immer wieder verzögert. Ursprünglich hatte das Rathaus auf einen Termin im April 2020 gehofft. Allerdings hatte das OLG den PNN später mitgeteilt, dass das nicht möglich sei weil noch Fristen für Stellungsnahmen liefen.

Seit Jahren sperren mehrere Grundstücksbesitzer den Weg. Daraufhin hatte die Stadt beim Land deren Enteignungen beantragt. Wie berichtet hatte ein Anlieger gegen die Entscheidung des Landes geklagt und vor dem zuständigen Landgericht Neuruppin verloren. Die Enteignungsbehörde des Landes hatte zuvor verfügt, dass der Eigentümer ein öffentliches Wegerecht am Ufer ins Grundbuch eintragen lassen muss.

Bisher neun Klagen gegen Enteignung 

Die Entscheidung des OLG wird wie berichtet als wegweisend auch für die anderen Streitfälle angenommen – insgesamt waren es 18. Wie das zuständige Brandenburger Innenministerium auf PNN-Anfrage mitteilte, seien derzeit noch acht Verfahren bei der Enteignungsbehörde anhängig. „In einem weiteren Verfahren wurde der Antrag zurückgenommen. In neun weiteren Verfahren hat die Enteignungsbehörde entschieden“, so Sprecher Martin Burmeister. In allen neun entschiedenen Verfahren sei von den Betroffenen Anrainern ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden. Entsprechend sind bisher noch keine Enteignungen rechtskräftig geworden.

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Grundlage der Enteignungen ist der Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße“, den die damalige Gemeinde Groß Glienicke 1999 vor ihrer Eingemeindung nach Potsdam beschlossen hatte. Wie berichtet hatte ein Eigentümer eines Wohngrundstücks, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt, gegen den B-Plan geklagt. Im Dezember 2020 hatte des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jedoch die Normenkontrollklage aus formalen Gründen abgewiesen. Das Gericht beschied nämlich, dass sein Antrag mehr als 15 Jahre zu spät kommt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Allerdings kann der Kläger dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde einlegen. Der Bebauungsplan sieht vor, dass am Ufer des Groß Glienicker Sees ein öffentlich zugänglicher Fußweg in einer Breite von drei Metern mit wasser- und luftdurchlässigem Ober- und Unterbau anzulegen ist.

Ortsbeirat fordert Rathaus zum Handeln auf

Der Kläger hatte argumentiert, der Bebauungsplan sei funktionslos geworden, weil die Stadt in den vergangenen Jahren keine Maßnahmen getroffen habe, die den Bebauungsplan umsetzen. Diese Argumentation beschäftigt auch den Ortsbeirat Groß Glienicke. Er möchte möglichen künftigen Klagen vorbeugen. Das Gremium fordert nun in einem Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordneten Ende August das Rathaus zum Handeln auf. An zwei bisher gesperrten Stellen habe die Stadt bei Grundstücksverkäufen an Dritte auf das Vorkaufsrecht verzichtet, das ihr laut B-Plan zustehe. Im Gegenzug sei der Uferweg jeweils im Grundbuch als Wegerecht gesichert worden. Doch bisher sei der Weg an diesen Stellen nicht weitergebaut worden.

Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Tempo.
Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Tempo.

© Andreas Klaer

Es zeichne sich ab, dass ein freier Uferzugang an den beiden noch gesperrten Uferwegbereichen erst nach einem langen Zeitraum wieder erreichbar sein wird, heiß es in der Begründung des Antrags. Der Ortsbeirat fordert nun schwimmende, temporäre Steganlagen. „Um in absehbarer Zeit den Zugang zum Ufer am Groß Glienicker Seeufer für alle wieder zu ermöglichen, sollte die Stadt den Versuch unternehmen, durch den Bau von Steganlagen, auch abschnittsweise, den gegenwärtigen Zustand zu beenden.“

Neue Uferwegsbeauftragte seit Februar

Immerhin hat die Stadt seit Februar nach einigen Jahren Unterbrechung wieder eine Uferwegsbeauftragte. Die Juristin Maria Hartleb soll nun einen Plan entwickeln, wie Potsdam seine nicht nur am Groß Glienicker See konfliktreichen Uferwegsvorhaben umsetzen kann.

Ob die Idee mit den Steganlagen tatsächlich umsetzbar ist, muss sich erst noch zeigen. Zum einen gehört der See zum Landschaftsschutzgebiet Königswald mit Havelseen, in dem größeren Eingriffe in die Natur eigentlich nicht zulässig sind, außerdem dürften auch gegen die Stege Klagen der Anrainer nicht lange auf sich warten lassen. Wenn sich der Konflikt noch lange hinzieht, kommen womöglich die Folgen der globalen Erwärmung dem juristischen Verfahren zuvor. Wie berichtet sinkt der Wasserspiegel des Sees.

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