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Im Stern-Center bleiben in diesem Jahr die Läden an den Adventssonntagen geschlossen. 

© Ronny Budweth

Einkaufen in Potsdam: Kein Advents-Shopping im Stern-Center

Die Gerichtsprozesse um die Ladenöffnung an Sonntagen in Potsdam treffen in diesem Jahr vor allem das Stern-Center. Potsdams größtes Einkaufszentrum muss auf das Adventsgeschäft verzichten. Der Manager ist sauer.

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Potsdam - An den Adventssonntagen bleiben die Geschäfte im Stern-Center in diesem Jahr geschlossen. Das geht aus der städtischen Verfügung für die diesjährigen Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit hervor, über die die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung am 5. September beraten sollen. 

Mit der Maßnahme reagiert die Stadt auf ein Gerichtsurteil

Das Rathaus reagiert mit dem Papier auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 22. Juni. Das Gericht hatte die Verordnung zu den Sonntagsöffnungen am 1. und 3. Advent 2017 rückwirkend für rechtswidrig erklärt. Zwar seien die Anlässe ausreichend für eine Sonntagsöffnung, jedoch sei der gesamtstädtische Bezug der Weihnachtsmärkte insbesondere für den ländlichen Potsdamer Nordraum nicht zu erkennen, hatte das OVG erklärt.

Der Norden ist von den Sonntagsöffnungen daher in diesem Jahr ebenso ausgenommen wie Golm und die Waldstädte, Drewitz und das Wohngebiet Am Stern, in dem sich das gleichnamige Center befindet. Auch bei Potsdams größtem Einkaufszentrum hatten die Richter bezweifelt, dass die Sogwirkung der Potsdamer Weihnachtsmärkte bis in den Süden der Stadt ausstrahle. Dieser Argumentation hat sich das Rathaus gebeugt.

Center-Manager: "Das ist seht bedauerlich."

Vom Stern-Center sagte Manager Frank Kosterka, erst von den PNN habe man von den neuen Entwicklungen erfahren: „Das ist sehr bedauerlich.“ Dabei habe man im Haus selbst auch einen Weihnachtsmarkt anbieten wollen, habe das auch dem Rathaus vorgeschlagen. „Wir hoffen, dass dies nicht das letzte Wort ist“, so Kosterka. Sollte das Stern-Center tatsächlich an keinem Adventssonntag öffnen können, „würden uns viele Möglichkeiten für Umsätze genommen.“ Vor allem gegenüber Berlin und Internet-Händlern wäre das Stern-Center dann im Nachteil – es bestehe die Gefahr, dass dann im Weihnachtsgeschäft auch insgesamt weniger Geld in Potsdam ausgegeben werde.

Öffnen dürfen die Geschäfte laut der neuen Verordnung am 2. und 4. Advent in der Innenstadt, in Babelsberg, in der Teltower, Templiner, Nauener, Brandenburger, Berliner und der Jägervorstadt sowie in Bornim, Bornstedt und im Bornstedter Feld. Grundlage sei das Einzugsgebiet der jeweils stattfindenden Weihnachtsmärkte der Innenstadt, Babelsbergs und des Kronguts Bornstedt – dieses Einzugsgebiet wird vom Rathaus über die Postleitzahlenzugehörigkeit definiert.

Weitere verkaufsoffene Sonntage in Teilen der Stadt sind zur Antikmeile am 30. September und zum Potsdamer Lichtspektakel am 4. November geplant – auch hier ohne das Stern-Center, wie Kosterka kritisierte. Dabei sei man gerade für das Lichterfest ein Kooperationspartner.

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