Debatte zur Potsdamer Mitte: Gericht urteilt über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Das Stadtparlament erklärte das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte für unzulässig. Falls das Verwaltungsgericht diese Entscheidung anzweifelt, könnte der Bürgerentscheid doch noch kommen.
Potsdam - Der Streit über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Zukunft der historischen Mitte beschäftigt am 2. März das Potsdamer Verwaltungsgericht. Das bestätigte ein Gerichtssprecher den PNN am Dienstag auf Anfrage.
Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ sammelte 15.000 Unterschriften - mehr als nötig
Die Stadtverordnetenversammlung hatte im September das von der als rechtlich unzulässig gekippt. Die Initiative setzt sich für den Erhalt umstrittener DDR-Architektur in der historischen Innenstadt ein. Die Organisatoren hatten knapp 15 000 Unterschriften für den Erhalt der Gebäude gesammelt – mehr als erforderlich. Die Zahl war eine wichtige Hürde, um einen Bürgerentscheid herbeiführen zu können.
Sollte das Gericht die Entscheidung der Stadtverordneten als unrechtmäßig ansehen, könnte der Bürgerentscheid doch noch kommen. Im Stadtparlament hatten sich Linke und die damals noch existierende Rathauskooperation vor allem darauf verständigt, dass die Stadt alle Bemühungen zum Kauf und Abriss des Mercure-Hotels einstellt. Für den Staudenhof, der nach dem Jahr 2022 verschwinden soll, soll an Ort und Stelle mindestens die gleiche Anzahl an Sozialwohnungen gebaut werden. Der Abriss der FH soll in diesem Herbst beginnen. (mit dpa)
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