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Landeshauptstadt: Debatte um Prostitution in Potsdam

Polizei kümmert sich um Straßenstrich an der Bundestraße 2.

Groß Glienicke – Der Umgang mit Straßenprostitution in der Landeshauptstadt Potsdam war Donnerstagabend letzter Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung. „Pünktlich zur Sperrstunde“ rief Ausschussvorsitzender Pete Heuer (SPD) die Sache auf, die Andreas Menzel (Bündnisgrüne) ins Rollen gebracht hatte. Der Stadtverordnete aus Groß Glienicke hatte auf der Oktober-Sitzung beantragt, dass die Verwaltung informieren solle, was sie gegen die Straßenprostitution in Groß Glienicke unternehme.

22 Tagesordnungspunkte hatte der Ausschuss nach vier Stunden Sitzung bereits abgearbeitet, und zwei Anträge zur Vertagung mehrheitlich abgelehnt. Das Interesse am letzten Tagesordnungspunkt war offenbar größer als die Erschöpfung. Normalerweise wird eine Sitzung ab 22 Uhr nicht mehr fortgesetzt.

Menzel berichtete gegenüber den PNN, dass „hinter dem Schießplatz am Grünen Weg“, das heißt in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 2, sich regelmäßig drei oder vier Frauen mit unverkennbarer Absicht anbieten würden. „Ich bin von Leuten hier im Ort gefragt worden, was dagegen zu unternehmen sei“, erzählt er.

Ilona Hönes vom städtischen Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten informierte den Ausschuss, dass sowohl die Polizei als auch die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Potsdam „den Vorgang unter Beobachtung halten“. Die rechtliche Stellung der Prostitution sei im Übrigen als legale Dienstleistung geregelt, erklärte Hönes im Ausschuss. „Der Gesetzgeber hat sich dazu klar positioniert, wonach die Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, nach den anerkannten Wertvorstellungen in der Gesellschaft – unabhängig von der moralischen Bewertung – im Sinne des Ordnungsrechtes nicht mehr als sittenwidrig anzusehen ist.“ In kurzen Worten: „Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar.“ Prostituierte könnten in der Bundesrepublik ihre Bezahlung vor Gericht einklagen und sich gesetzlich krankenversichern. „Damit soll die Teilhabe am Sozial- und Steuersystem der Gesellschaft sichergestellt werden“, erklärte Hönes.

Ergänzend teilte die Ordnungschefin mit, dass für negative Begleiterscheinungen wie die Behinderung des fließenden Verkehrs und organisierte Kriminalität die Polizei zuständig sei. Diese sei dort bereits tätig geworden. G.S.

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