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Spieglein, Spieglein. Wie die Potsdamer Mitte aussehen soll, ist umstritten. Am Donnerstag beschäftigt sich das Verwaltungsgericht mit der Frage, ob die Stadt ein Bürgerbegehren gegen den Abriss von Gebäuden aus der DDR-Zeit – wie die Fachhochschule – für rechtlich unzulässig erklären durfte.

© Andreas Klaer

Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte: Verwaltungsgericht entscheidet über die Potsdamer Mitte

Das Verwaltungsgericht berät, ob die Stadt Potsdam das Bürgerbegehren zu Recht für unzulässig hielt. Ein Überblick über mögliche Konsequenzen.

Potsdam - Preußische Rekonstruktion oder Erhalt von DDR-Architektur: Wie Potsdams Mitte aussehen soll, ist seit Jahren eines der dominierenden Konfliktthemen der Stadt. Nun ist der Streit vor Gericht gelandet. Am heutigen Donnerstag verhandelt nämlich das Verwaltungsgericht darüber, ob das Bürgerbegehren gegen den Abriss von Fachhochschule, Mercure-Hotelhochhaus und Staudenhof womöglich doch zulässig ist. Die PNN geben einen Überblick über mögliche Konsequenzen.

Worüber entscheidet das Gericht?

Die Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ hatte beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben. Sie will erreichen, dass das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ für zulässig erklärt und der von der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2016 gefasste Beschluss zur Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens aufgehoben wird.

Wie kam es dazu?

Die Stadtverordnetenversammlung hatte das Bürgerbegehren, das fast 15 000 Potsdamer unterstützt hatten, als rechtlich unzulässig abgelehnt. Darin ging es um zwei Fragen: Zum einen sollte die Stadt keine kommunalen Grundstücke mehr in der Mitte verkaufen, zum anderen sollten für den Abriss von Fachhochschule (FH), Mercure-Hotel und Staudenhof-Wohnblock keine öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Das Rechtsamt holte bei einer Berliner Kanzlei ein Rechtsgutachten ein, als das Bürgerbegehren bereits beendet war. Ergebnis: Dem Bürger werde suggeriert, dass mit dem Begehren der Erhalt der drei Gebäude erreicht werden könne, hieß es. Das sei aber nicht der Fall. Es werde nicht deutlich, was die Initiatoren mit „kommunalen Grundstücken“ und „städtischen Eigenmitteln“ meinten, darüber hinaus fehle ein sogenannter Kostendeckungsvorschlag. Über den Inhalt des Bürgerbegehrens wurde so gar nicht erst abgestimmt. Dessen Forderungen widersprechen den geltenden Beschlüssen der Rathausmehrheit. Hätten die Stadtverordneten das Begehren inhaltlich abgelehnt, wäre es zu einem Bürgerentscheid gekommen. Dann hätten die Potsdamer direkt entscheiden können, welche Mitte sie in Zukunft wollen.

Wird der Konflikt damit entschieden?

Zwingend beendet wird der Konflikt mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht. Unabhängig davon, für welche Seite sich das Gericht entscheidet, kann der Verlierer Rechtsmittel einlegen und eine erneute Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anstreben. Beide Seiten äußerten sich im Vorfeld optimistisch. Ob man im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz zieht, ließen ebenfalls beide offen. Das hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Möglich ist auch, dass das Gericht sich zunächst vertagt.

Was passiert, wenn die Stadt gewinnt?

Dann könnte das Interessenbekundungsverfahren für die Grundstücke wie geplant starten und das Fachhochschulgebäude ab Oktober abgerissen werden. Allerdings blieb am Mittwoch unklar, welche Folgen es hätte, wenn die Bürgerinitiative in Berufung geht. Ob ein solcher Schritt die Abrisspläne aufschieben und damit die weitere Entwicklung der Mitte verzögern würde, hängt vom genauen Wortlaut des Gerichtsbeschlusses ab.

Was passiert, wenn die Bürgerinitiative gewinnt?

Auch das hängt davon ab, wie das Urteil im Detail ausfällt. Möglicherweise zieht dann die Stadt vor die nächste Instanz. Auch in diesem Fall ist die Frage der aufschiebenden Wirkung diffizil. Legt die Stadt keine Rechtsmittel ein, müssen die Stadtverordneten über den Inhalt des Bürgerbegehrens abstimmen. Lehnen sie ihn ab, folgt automatisch ein Bürgerentscheid. Die Initiative forderte am Mittwoch, dass der Bürgerentscheid in diesem Fall möglichst schnell stattfinden soll.

Was steht hinter dem Streit?

Die Frage nach dem Für und Wider des Abrisses einzelner Gebäude wird emotional diskutiert. Dabei geht es nicht nur um ästhetische Fragen, sondern auch darum, wie die Stadtmitte genutzt werden soll. Der Konflikt lässt die Emotionen hochschlagen. Schließlich geht es für viele Potsdamer dabei auch um die Identität der Stadt: Die einen kämpfen für den Erhalt eines nichtöffentlichen Hotelhochhauses, weil es für sie zur Stadtsilhouette gehört, mit der sie aufgewachsen sind. Andere wünschen sich ein Potsdam, das von Gebäuden mit historisierender Anmutung geprägt und am Stadtgrundriss aus der Vorkriegszeit ausgerichtet ist.

Welche Wirkungen hatte das Bürgerbegehren bereits?

Im Zuge des Bürgerbegehrens hatte die Stadtpolitik bereits reagiert und ihre Pläne für die Neubebauung der Mitte – das Leitbautenkonzept – modifiziert. Nun soll der kommunale Sanierungsträger die Grundstücke zum Festpreis vergeben und dabei in einem komplizierten Verfahren nach dem Nutzungskonzept der Bieter entscheiden. Bevorzugt werden sollen Bewerber, die bereit sind, auch sozialen Wohnraum zu schaffen. Die kommunale Immobilienholding Pro Potsdam sowie drei Potsdamer Genossenschaften haben bereits Interesse angemeldet. So soll gesichert werden, dass die Mitte nach dem Abriss des maroden Fachhochschulgebäudes aus den 70er-Jahren nicht nur ein Ort für zahlungskräftige Kapitalanleger wird. Außerdem wurde der in den Sanierungszielen für den Lustgarten vorgesehene Abriss des Hotels Mercure auf Eis gelegt. Der Eigentümer, ein französischer Immobilienfonds, wollte ohnehin nicht verkaufen. Mit diesem Kompromiss konnte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sogar die Linke auf seine Seite ziehen, die das Bürgerbegehren ursprünglich unterstützt hatte.

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