zum Hauptinhalt
Susanne Hoffmann (CDU), Ministerin der Justiz in Brandenburg.

© dpa/Soeren Stache

Weiter Streit um Brandenburgs Justizministerin: Opposition erneuert Rücktrittsforderungen gegen Hoffmann

Der Konflikt mit zwei ehemaligen Arbeitsrichtern wird für die Ministerin zunehmend zur Belastung. Die Linke wirft Hoffmann vor, Ostbiografien zu degradieren. Sie weist das zurück.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat die Kritik der Linken-Fraktion im Landtag zurückgewiesen, sie würde ostdeutsche Biografien degradieren. Der Vorwurf sei konstruiert und aus dem Zusammenhang gerissen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag.

Die Linken hatten Hoffmann vorgeworfen, die Amtsenthebung eines Arbeitsrichters unter anderem damit begründet zu haben, „dass der Richter ja in der DDR studiert habe“, so der Vorsitzende der Fraktion, Sebastian Walter, am Dienstag. Dieser Griff in die „ideologische Mottenkiste“ sei nicht nur „dreist“, sondern degradiere Ostdeutsche, sagte Walter. Er forderte von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Entlassung der Ministerin. Über den entsprechenden Passus in Begründung der Amtsenthebung hatte zunächst die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.

Aus dem Justizministerium hieß es in einer Stellungnahme vom Dienstag, die beiden Arbeitsrichter hätten ihnen angebotene Stellen „selbst unter Hinweis auf ihre Biografie mit der Begründung zurückgewiesen“, dass ihre Verwendung dort „aus fachlicher Sicht nicht möglich“ sei. Sie seien in den entsprechenden Rechtsgebieten Jahrzehnte nicht tätig gewesen. Die von den Linken kritisierte Passage des Bescheids nehme also Bezug auf die „Selbsteinschätzung der beiden Arbeitsrichter“ und sei nicht die Einschätzung der Ministerin, führte der Ministeriumssprecher aus. Durch den Kontext bekomme dieser Teil der Begründung eine ganz andere Bedeutung.

Ministerin will die Richter in ein anderes Amt berufen

Justizministerin Hoffmann hatte eine Amtsenthebung zweier Richter angeordnet, die sich gegen eine Versetzung wehren. Durch den Wegfall von zwei Arbeitsgerichtsbezirken in Potsdam und in Eberswalde ist deren Versetzung an andere Gerichte aber nach Ansicht der Ministerin erforderlich. Die zwei Arbeitsrichter bekamen mit ihrem Widerspruch in zwei Entscheidungen der Dienstgerichte des Landes Recht. Der Dienstgerichtshof erklärte in den Beschlüssen, der Richterwahlausschuss des Landtags hätte beteiligt werden müssen. Die Justizministerin will die Amtsenthebung dazu nutzen, die beiden Richter in ein anderes Richteramt berufen zu können.

Diese Herangehensweise hatte Hoffmann viel Kritik eingebracht. Die Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler hatte Hoffmanns Rücktritt gefordert, die Linksfraktion sah zuletzt das Vertrauen der Richterschaft verspielt. Für einen Rücktritt sieht Hoffmann „keinen Grund“, wie sie in einem Tagesspiegel- und PNN-Interview erklärte. Sie räumte allerdings ein: „Natürlich bin ich über das Bild nach außen unglücklich.“

Peter Vida, Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler.

© ZB/Soeren Stache

Der Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Peter Vida, sprach in Bezug auf Hoffmanns Agieren von einem „Anschlag auf den Rechtsstaat“. Er habe bei Ministerin Hoffmann im Richterwahlausschuss „keinerlei Einsicht“ erkennen können. Die Amtsenthebung der Richter sei ein einmaliger Vorgang und ein Angriff auf die Gewaltenteilung. Die Situation sei nicht mehr tragbar. „Wir halten es für dringend nötig, dass der Ministerpräsident hier eine Entlassung vornimmt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.“

Auch die Koalition übt Kritik an der Ministerin

Kritik an Hoffmann gab es am Dienstag auch aus den Reihen der Koalition. „Die Formulierung ist ungeschickt“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Erik Stohn. „Natürlich kann man erwarten, dass jemand, der dreißig Jahre lang im bundesrepublikanischen Rechtssystem als Richter gearbeitet hat, auch in anderen Bereichen einsetzbar ist.“

Es sei gut und richtig, dass auch Juristinnen und Juristen mit Ostbiographie in der Justiz Karriere gemacht haben – etwa am Brandenburger Landesverfassungsgericht oder als Landgerichtspräsident. „Ob eine Versetzung eines über 60-jährigen Richters in eine andere Gerichtsbarkeit noch sinnvoll ist, steht aber auf einem anderen Blatt.“

Dagegen nannte der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum die Rücktrittsforderungen „abwegig“: „Justizministerin Susanne Hoffmann hat sich mehrfach darum bemüht, mit den beiden betroffenen Arbeitsrichtern eine einvernehmliche Lösung zu erzielen“, sagte Eichelbaum. „Leider sind diese Einigungsversuche gescheitert.“ Der Dienstgerichtshof habe nunmehr das weitere Verfahren aufgezeigt. „Mit einem Amtsenthebungsverfahren kann der unbefriedigende Zustand, dass beide Arbeitsrichter keine Tätigkeit ausüben, aber voll bezahlt werden, beseitigt und den Betroffenen ein neues Richteramt übertragen werden.“ (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false