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Brandenburg: Verlängerung der A 100 genehmigt

Berlin - Der umstrittene Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park ist genehmigt. Die Stadtentwicklungsverwaltung hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Berlin - Der umstrittene Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park ist genehmigt. Die Stadtentwicklungsverwaltung hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gebaut wird aber trotzdem nicht, denn die Regierungsfraktionen SPD und Linke, die über den Weiterbau zerstritten sind, haben schon im vergangen Jahr beschlossen, dass erst der nächste Senat nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im September entscheiden soll, ob die Bauarbeiter anrücken. Und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat bereits angekündigt, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Das Genehmigungsverfahren hatte im Frühjahr 2009 begonnen. Kleingärtner mussten auch bereits ihre Parzellen räumen. Im Herbst blockierten dann die Regierungsfraktionen im Hauptausschuss des Parlaments die Planungsgelder; Ziel der Linken war es dabei, das Verfahren in diesem Stadium aufzugeben. Die Verwaltung plante aber weiter, und im vergangenen Jahr gaben dann die Abgeordneten die Mittel dafür auch förmlich wieder frei – mit dem Kompromiss, die Bauentscheidung der nächsten Landesregierung zu überlassen.

Wie die Linken haben auch die Grünen bereits klar gemacht, dass es mit ihnen in einer neuen Regierung keinen Weiterbau der A 100 geben würde. Auch in der SPD ist der Ausbau heftig umstritten – Parteitage haben sich jeweils mit knappen Mehrheiten erst gegen den Bau und dann dafür ausgesprochen. Einhellig befürwortet wird er dagegen von der CDU und der FDP. Der Bau des 3,2 Kilometer langen Abschnitts soll 420 Millionen Euro kosten, die der Bund aufbringen würde. Später soll die Autobahn bis zur Frankfurter Allee verlängert werden.

Der Planfeststellungsbeschluss soll in der zweiten Januarhälfte öffentlich ausgelegt werden. Nach dem Ende der Einsichtsfrist können dann innerhalb eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen eingereicht werden.

Klaus Kurpjuweit

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