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Leichen in Kfz-Werkstatt: Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat

Leichen wurden illegal in einer Biegener Kfz-Werkstatt gelagert: Daraufhin schritten die Behörden ein. Nun ist von einer Ordnungswidrigkeit die Rede.

Biegen - Nachdem bekannt wurde, dass ein Bestatter acht Leichen in einer alten Kfz-Werkstatt in Biegen (Oder-Spree) lagerte, geht die Staatsanwaltschaft zunächst nicht von einer Straftat aus. „Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse sehen wir noch nicht den Straftatbestand der Störung der Totenruhe“, sagte eine Sprecherin der Behörde am Freitag auf Anfrage. Eine etwaige Ordnungswidrigkeit müsse vom Landkreis verfolgt werden. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ über den Fall berichtet.

Die Nutzung der Werkstatt ist schon seit Mittwoch untersagt

Ein Bestatter aus dem Landkreis Oderspree hatte die acht Leichen in der Halle einer Kfz-Werkstatt in Kühlzellen gelagert. Der Bestatter soll als Subunternehmer gearbeitet haben, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Inzwischen seien alle Kühlboxen aus der Halle abtransportiert worden. Die Behörden schritten bereits in der vergangenen Woche ein - nachdem unter anderem der Ortsvorstehers von Biegen Hinweise gegeben hatte. Das Gesundheitsamt hatte am vergangenen Mittwoch die Nutzung der Werkstatt untersagt, teilte ein Sprecher des Landkreises mit. (dpa/bb)

Silke Nauschütz, Sophia-Caroline Kosel

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