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Angeklagt. Der 34-jährige Meik E. im Gerichtssaal.

© Bernd Settnik/dpa-Zentralbild

Brandenburg: Spurlos verschwunden

Indizienprozess um Skelett im Brunnen: Acht Jahre Haft für Totschlag gefordert

Neuruppin/Neubrandenburg - Im Indizienprozess um den Tod eines Geschäftsmannes in der Uckermark hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte am Freitag vor dem Landgericht Neuruppin auf Freispruch. „Der 34-Jährige hatte die Gelegenheit, ein Motiv und gegen ihn spricht sein Nachtatverhalten“, betonte Staatsanwalt Torsten Sauermann. Vom anfangs erhobenen Mordvorwurf rückte er jedoch ab und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Man wisse zu wenig über die Umstände der Tat, räumte er ein.

Der Angeklagte war der Lebenspartner des späteren Opfers, das einen Sonderpostenmarkt in Neubrandenburg betrieb und den 34-Jährigen angestellt hatte. 2008 war der Beschuldigte mit Bekannten auf ein Gehöft nach Schönermark bei Prenzlau (Uckermark) gezogen. Dorthin zog auch das aus Neubrandenburg stammende Opfer. „Der Geschädigte hatte sich zur Tatzeit im Sommer 2009 aber von dem Angeklagten trennen wollen, weil er einen neuen Mann in Cottbus kennengelernt hatte“, erklärte Sauermann.

Das habe der 34-Jährige nicht zulassen wollen. Er habe das Opfer aus Eifersucht und wegen finanzieller Sorgen erschlagen und in einen Brunnen nahe dem Gehöft geworfen. Der 1985 geborene Mann verschwand im Juli 2009 spurlos. Die skelettierte Leiche wurde erst 2015 durch Zufall in dem Brunnenschacht gefunden.

„Ein Sachverständiger hat ermittelt, dass der Mann an einem schweren Schlag mit einem Werkzeug gegen den Kopf starb“, sagte der Staatsanwalt. Das sei vermutlich im Juli 2009 in dem Haus in Schönermark passiert. Das Opfer sei nur mit einem Slip bekleidet und in mehrere Decken gewickelt in den Brunnen geworfen und dann noch mit Steinen beschwert worden. Schon kurz danach hatte der Angeklagte den Ermittlern zufolge ein Konto des Opfers abgeräumt, sich selbst eine Generalvollmacht ausgestellt, dessen Geschäft weiterbetrieben, das Auto weitergenutzt und sogar einen weiteren Markt eröffnet.

Der aus Neustrelitz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) stammende Verdächtige war erst 2016 in Dresden verhaftet worden, wohin er gezogen war. Umfangreiche Telefonüberwachung hatte die Ermittler von seiner Schuld überzeugt.

Dabei soll der Angeklagte versucht haben, dass Zeugen einen anderen Bekannten als Täter ins Spiel bringen. Dieser war mehrfach wegen Gewalttaten vorbestraft und war inzwischen bereits tot. Diesen Bekannten, der 2009 in Neustrelitz in einem Heim einen anderen Obdachlosen getötet hatte, hält die Verteidigung für den möglichen Täter im Fall von Schönermark.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte auch den Ausweis des Toten und dessen Scheckkarten benutzt und sich am Handy des Opfers als dessen Eigentümer ausgegeben. Der Staatsanwalt räumte aber auch Pannen bei den Ermittlungen ein. So war zunächst nur ein Teil des Skeletts geborgen worden. Inzwischen sei der Brunnen noch einmal gründlich untersucht worden und das Skelett vollständig.

Die Verteidigung blieb bei ihrer Auffassung, ihr Mandant sei unschuldig. Die Polizei habe sich von Anfang an auf einen der Bewohner des Gehöftes als Täter festgelegt, kritisierte der Anwalt. Es gebe „kein einziges tatbezogenes Indiz.“ Dem Angeklagten könne höchstens nachgewiesen werden, dass er vielleicht wusste, dass der Geschädigte tot gewesen sei. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte schwieg im Prozess. Der Nebenkläger, der die Eltern des Opfers vertritt, forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Das Urteil soll am 20. Dezember verkündet werden. Winfried Wagner (dpa)

Winfried Wagner (dpa)

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