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Brandenburg: Schleuser muss vier Jahre hinter Gitter Drei Flüchtlinge starben im Mittelmeer

Frankfurt (Oder) - Weil er eine Schleuser-Aktion mit tödlichen Folgen organisiert hat, ist ein Syrer vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zwei Bootsführer und drei Flüchtlinge waren im vergangenen Jahr bei der gescheiterten Überfahrt von der Türkei nach Griechenland ertrunken.

Frankfurt (Oder) - Weil er eine Schleuser-Aktion mit tödlichen Folgen organisiert hat, ist ein Syrer vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zwei Bootsführer und drei Flüchtlinge waren im vergangenen Jahr bei der gescheiterten Überfahrt von der Türkei nach Griechenland ertrunken. Nach dem Unglück hatte sich der Schleuser als Flüchtling zu seiner Familie nach Strausberg in Brandenburg durchgeschlagen, war aber von Angehörigen der Ertrunkenen erkannt und im Dezember 2015 festgenommen worden.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, es ist damit rechtskräftig. Im Prozess hatte der Mann ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. „Ich bedauere, was alles passiert ist“, erklärte der gelernte Koch in seinem letzten Wort.

Die Richter belangten den 37-Jährigen wegen versuchter gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Einschleusung mit Todesfolge. Nach ihrer Überzeugung war der vierfache Familienvater verantwortlich dafür, dass in der Nacht zum 21. April vergangenen Jahres ein überfülltes Flüchtlingsboot ablegte, das schließlich kenterte.

„An der Gewerbsmäßigkeit seines Handelns kann kein Zweifel bestehen. Er hat pro Flüchtling mehr als 2000 Euro Schleuserlohn verlangt“, betonte der Vorsitzende Richter, Matthias Fuchs, in seiner Urteilsbegründung. Außerdem verstehe es sich fast von selbst, dass er so eine Tour nicht allein organisiert haben kann. „Zu sowas braucht es mehrere Personen wie Taxifahrer, Geldverwalter und Bootsführer“, so der Vorsitzende Richter.

Auch die tödlichen Folgen müsse der Mann sich zurechnen lassen, urteilte das Gericht. Der 37-Jährige hat acht Flüchtlinge in ein seeuntüchtiges Sportboot gesetzt und sie nachts über das Mittelmeer in Richtung Griechenland geschickt. „Dass das ein gefährliches Unternehmen war, musste der Angeklagte wissen.“ Weil das Boot das griechische Festland aber nicht erreicht hat, ging das Gericht lediglich von einem Versuch aus.

Die Verteidigung sprach von einem „angemessenen Urteil“. Sie hatte auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren plädiert. „Wenn man aber fragt, wer das moralisch zu verantworten hat, müssen wir uns vielleicht alle an die Nase fassen“, erklärte Rechtsanwalt Dirk Lammer. Weil Flüchtlinge in Europa nicht gerne gesehen seien, müssten sie eben einen illegalen, oft gefahrvollen Weg suchen, um in Frieden und Sicherheit leben zu können, betonte er.

Auch die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem verhängten Strafmaß zufrieden. „Die Angehörigen haben im Prozess ein stückweit Genugtuung erfahren haben“, sagte Staatsanwalt Frank Seidel. Er schloss für die Zukunft nicht aus, dass sich Brandenburger Gerichte mit weiteren solcher Fälle auseinandersetzen müssen. Georg-Stefan Russew

Georg-Stefan Russew

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