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Brandenburg: Rechnungshof: Stark beklagt unprofessionelles Verfahren Nach Rückzug der SPD-Kandidatin wird um weiteres Prozedere gestritten

Bewerber für die Präsidenten-Stelle soll Befähigung für Richteramt besitzen

Potsdam - Das Gezerre um den Brandenburger Rechnungshof geht weiter: Die Landtagsparteien können sich nicht einigen, wie man die Spitze der Kontrollbehörde neu besetzt. Obwohl der Rückzug der SPD-Kandidatin Britta Stark absehbar war, blieb am Dienstag offen, ob die Präsidenten-Stelle ausgeschrieben wird, und ob ein Rechtsgutachten zum weiteren Verfahren eingeholt wird. Die Entscheidung wurde auf eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums am 21. März vertagt, bestätigte Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) nach einer Zusammenkunft mit Spitzen von SPD, CDU und Linkspartei. Einig ist man sich zumindest, dass der neue Rechnungshofpräsident die Befähigung zum Richteramt haben muss. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD, wo die ersten Kandidaten gehandelt werden – darunter sind die frühere Berliner Finanzstaatssekretärin Gabriele Thöne und die frühere Brandenburger Sozialstaatssekretärin Margret Schlüter.

Zuvor hatte die SPD-Abgeordnete und Innenpolitikerin Britta Stark vor der SPD-Fraktion offiziell ihren Verzicht auf die Kandidatur bekannt gegeben. Nach dem Wechsel von Gisela von der Aue in den Berliner Senat im November 2006 war Stark von Ministerpräsident Matthias Platzeck und SPD-Fraktionschef Günter Baaske überstürzt nominiert worden. PDS und CDU begrüßten später diesen Schritt. Sie wolle damit weiteren Schaden vom Landesrechnungshof und der SPD abwenden, sagte Stark. Sie kritisierte die Turbulenzen im Besetzungsverfahren. „In Sachen Professionalität haben wir noch Reserven.“ Während Stark Kritik an Platzeck und Baaske vermied, griff sie die Landtagsverwaltung und auch Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) an. Das Landtagspräsidium habe zwei Mal beim Präsidenten ein Gutachten über rechtliche Bewertungen zum Besetzungsverfahren in Auftrag gegeben, was jedoch nicht vollzogen worden sei. „Sehr professionell ist das nicht“, sagte Stark. Dies signalisiere die „eingeschränkte Handlungsfähigkeit“ der Landtagsverwaltung. Ein Grund für ihren Rückzug sei, dass sich die Gutachten so hingeschleppt hätten.

Fritsch äußerte sich irritiert. „Das Gutachten wäre längst in Auftrag gegeben worden, wenn sich die Fraktionen eher über die Fragen hätten einigen können.“ In dem Gutachten sollte unter anderem geklärt werden, ob der Präsident die Richterbefähigung haben muss.

Für das hoch dotierte Präsidentenamt gibt es mehr als zehn Bewerbungen. Es wird – unabhängig von einer Ausschreibung – mit weiteren Kandidaten gerechnet. SPD-Fraktionschef Günter Baaske bedauerte, dass es nicht gelungen sei, mit Stark eine ostdeutsche Frau zur Präsidentin zu küren.

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