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Unverzollte Zigaretten: Prozess gegen AfD-Landtagsabgeordneten beginnt

Ab Montag muss sich Gauland-Nachrücker Jan-Ulrich Weiß wegen Steuerhinterziehung verantworten. Er soll den Transport von zwei Lastwagen voll unverzollter Zigaretten organisiert haben.

Neuruppin - Es geht um Steuerhinterziehung in zwei Fällen: Ab Montag muss sich der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Dem Angeklagten, der nach der Bundestagswahl 2017 für Alexander Gauland in das Brandenburger Parlament nachgerückt ist, wird laut Gerichtsrolle vorgeworfen, in zwei Lastwagen-Ladungen den Transport von 5 800 000 unversteuerten, unverzollten Zigaretten von den Niederlanden nach Großbritannien veranlasst zu haben. Die beiden illegalen Touren sollen im Februar und März 2013 stattgefunden haben. Den Niederlanden sei dadurch ein Steuerschaden in Höhe von mehr als einer Millionen Euro entstanden. Weiß droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Zum Prozessauftakt am Montag werden drei Zeugen erwartet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Insgesamt sind drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 2. März fallen.

Weiß ist in der AfD umstritten - auch wegen seines antisemitischen Facebook-Posts

Der 42 Jahre alte Weiß, Kreischef der AfD in der Uckermark, ist auch innerhalb seiner Partei umstritten. Der siebenfache Vater hatte 2014 mit einem antisemitischen Facebook-Post für Empörung gesorgt. Weiß zeigte auf seiner Seite eine Collage mit einem Bild des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild und dem geldgierigen „Mr. Burns“ aus der Serie „Die Simpsons“. Alexander Gauland, damals noch Landesvorsitzender der AfD, hatte damals vergeblich versucht, Weiß aus der Partei auszuschließen. Die Karikatur habe „Stürmer-Niveau“, so Gauland. Er scheiterte aber sowohl vor dem Landes- als auch dem Bundesschiedsgericht der Partei.

Im Juni 2016 wurde Weiß schließlich auch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Facebook-Posts Anklage erhoben und auf eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro plädiert, doch das Amtsgericht Prenzlau sprach den gebürtigen Templiner frei. Weiß’ Begründung für die Aktion: Er habe das Großkapital kritisieren wollen. Antisemitisch sei das nicht. Das Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam hatte die Entscheidung des Gerichts kritisiert, es hätte sich eingehender damit befassen müssen, was Antisemitismus und was daran volksverhetzend ist. Gefragt nach seiner politischen Gesinnung sagte Weiß vor Gericht: „Wäre Die Linke aktiver, wäre ich Linker.“ Auf seinem linken Arm hat Weiß den Spruch „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, wollte keine Knechte“ tätowiert. Ein Vers aus dem während der Befreiungskriege entstandenen „Vaterlandslied“, der im Ersten und Zweiten Weltkrieg populär war.

Ursprünglich arbeitete er als Lagerleiter, später als Fahrer im Fernverkehr

Bei der Landtagswahl 2014 trat Weiß im Wahlkreis Uckermark III/Oberhavel IV unter anderem gegen den CDU-Abgeordneten Henryk Wichmann an, der das Direktmandat mit 38 Prozent der Stimmen gewann. Weiß kam auf 7,7 Prozent und wäre schon 2014 fast als Nachrücker über die Landesliste ins Parlament eingezogen, nachdem Gauland-Ziehsohn Stefan Hein zunächst erklärt hatte, sein Mandat nicht anzutreten zu wollen. Um zu verhindern, dass Weiß nachrückt, blieb Hein doch im Landtag, allerdings als fraktionsloser Abgeordneter. Mit dem Einzug in den Bundestag von Alexander Gauland rückte Weiß schließlich vergangenen November doch noch nach. Er ist infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion. Als Berufszeichnung steht auf deren Internetseite: Landwirt. Ursprünglich arbeitete er als Lagerleiter, später als selbständiger Fahrer im Fernverkehr.

Im Falle einer Verurteilung von Weiß wäre laut Landesliste die Lehrerin Maria-Theresia Patzer aus Märkisch-Oderland Nachrückerin. Darüber macht man sich bei der AfD aber keine Gedanken. „Wir gehen zum Prozessauftakt von der Unschuldsvermutung aus“, erklärte Fraktionschef Andreas Kalbitz auf PNN-Anfrage. „Eine Prozessbeobachtung ist nicht nötig, da wir Vertrauen in die Rechtsprechung haben."

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