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Verbaltrickser. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) selbst spricht nie von Massentierhaltung, er meidet den Begriff.

© dpa/Marc Tirl

Brandenburg: Nur Minimalstandards für Massentierhaltung

Grüne kritisieren zögerliches Vorgehen von Agrarminister Vogelsänger

Potsdam - Die Debatte über Massentierhaltung in Brandenburg reißt nicht ab. Landwirte müssten für die Gewährung von EU-Fördermitteln in der Mark nur Minimalstandards einhalten, die keine tiergerechten Haltungsbedingungen sicherstellen, kritisierte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Benjamin Raschke, am Mittwoch in Potsdam. Die Annahme, das neue Fördersystem des Landes werde höhere Anforderungen an den Tierschutz stellen, habe sich als falsch erwiesen. Das Agrarministerium wies die Vorwürfe zurück.

Bei den Regelungen handele es sich nicht um eine „Lex Brandenburg“, die sogenannte einzelbetriebliche Förderung beruhe vielmehr auf bundesweiten Vereinbarungen von Bund und Ländern, sagte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. Fast alle Bundesländer hätten dabei die gleichen Richtlinien, die bundesweit auf den gleichen Grundsätzen beruhen.

Neu sei in Brandenburg unter anderem, dass flächenlose Tierhalter von Fördermitteln ausgeschlossen würden, betonte Schade. Große Investoren ohne eigenes Land würden jedoch häufig ohnehin gar keine Fördermittel in Anspruch nehmen, ihre Anträge zur Genehmigung von Anlagen müssten nach dem Bundesimmissionschutzgesetz bearbeitet werden und könnten nicht einfach auf Beschluss der Landespolitik abgelehnt werden.

In der neuen Basisförderung sei die Investitionssumme, für die Fördermittel beantragt werden können, zudem auf zwei Millionen Euro begrenzt, betonte Schade. Dass in der vergangenen EU-Förderperiode von 2007 bis 2013 viele Fördermittel in die Hühnerhaltung geflossen seien, liege an der vorgeschriebenen Umstellung von Käfig- auf Boden- und Freilandhaltung, die größere Investitionen erfordert habe.

Raschke kritisierte indes, größtenteils seien in den neuen Förderrichtlinien nur die alten Auflagen übernommen worden. Diese seien nun Bestandteil der neuen sogenannten Premiumförderung, die mit der Erhöhung der Förderung von 35 auf 40 Prozent der Investitionssumme zudem noch aufgestockt worden sei. Die Verbesserungen seien „hier sehr überschaubar“, kritisierten die Grünen. Lediglich Kühen und Rindern sowie sogenannten Abferkelbuchten für trächtige Schweine werde etwas mehr Platz zugestanden.

In der ebenfalls neu eingeführten Basisförderung mit 20 Prozent Förderzuschuss würden die Standards „sogar noch heruntergeschraubt“, kritisierte Raschke. So seien bei Investitionen in Stallbauten für Mastschweine, Legehennen, Mastputen oder Masthühner keine Anforderungen mehr an Mindestflächen für die Tiere geknüpft, die über die niedrigen Standards der Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen.

Brandenburg investiere damit nicht in das Tierwohl, betonte Raschke. Bereits in der vergangenen EU-Förderperiode seien in Brandenburg 70 Millionen Euro Fördermittel in Megaställe geflossen, darunter in zwei Legehennen-Anlagen in Bestensee bei Königs Wusterhausen mit insgesamt 1,8 Millionen Tieren sowie in fünf Ställe in Neuhausen bei Cottbus mit insgesamt 1,6 Millionen Legehennen. Die Basisförderung müsse komplett gestrichen und die Premiumförderung nur noch für besonders tierschutzgerechte Stallbaumaßnahmen gewährt werden, forderte Raschke. Yvonne Jennerjahn

Yvonne Jennerjahn

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